“Aufforderung zur Mitwirkung nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)” so der Betreff eines Schreibens, dass mir die ArGe freundlicherweise zuschickte.
Der Begrüßung folgten diese freundlichen Sätze:
“Sie beziehen laufend Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes. Während des Bezugs dieser Leistung sind Sie verpflichtet, nach § 60 (1) Nr. 3 SGB I im Leistungsverfahren mitzuwirken. Dabei haben Sie Beweismittel zu bezeichnen und Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Ihre Pflicht zur Angabe aller Tatsachen, die für die Geldleistung erheblich sind, besteht nach § 60 (1) Nr. 1 SGB 1 und bleibt davon unberührt”
Weiterhin schreibt die ArGe, dass meine “Mitwirkung” gebraucht werde, um meinen Leistungsanspruch neu zu berechnen. Und wenn ich nicht bis zu diesem und jenem Tag ein Formular (lag bei) und meine Kontoauszüge als “Nachweis über Einkommenseingang” vorlege, dann, ja ne is klar, würden meine Geldleistungen ganz gestrichen.
Ah ja, die gesetzlichen Bestimmungen dazu lagen dem Schreiben bei.
Worum es geht?
Kürzlich habe ich einen 400 Eurojob ergattert, aus dem möglicherweise mehr werden kann. Um meiner “Beweispflicht” nachzukommen, dass ich tatsächlich Einkommen habe, habe ich der ArGe meine erste Gehaltsabrechnung zugesandt. Außerdem informierte ich die Sachbearbieterin in einem freundlichen Begleitschreiben, dass mir die Erweiterung dieser Stelle in ein reguläres Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt wurde.
Muss ich extra erwähnen, dass der Umstand, der das Schreiben der ArGe auslöste, nämlich meine Arbeitsaufnahme, ebendort mit keinem Wort erwähnt wurde?
Geht es denen da eigentlich noch ganz gut. Rührt man sich und kommt seinen “Mitwirkungspflichten” nach, schicken die einem Belehrungen, wie aus dem Strafgesetzbuch und man muss sich schon fragen, ob es klug war überhaupt eine Arbeit angenommen zu haben. Scheinbar folgt der Arbeitsaufnahme ummittelbar die Unterstellung, dass man die ArGe bescheißen wolle. Ich bin fast versucht es zu tun, wenn es mir solche Schreiben erspart. Man hört ja so einiges über die Kölner ArGe und das mal wieder Geld für Berater zum Fenster rausgeworfen werden soll. Wie wäre es mal mit einer Schulung: “Umgang mit Erwerbslosen” Untertitel:” Behandlung von Erwerbslosen als menschliche Wesen, wie alle anderen auch und wie man sie mit Würde und Respekt behandet” oder “Anschreiben, die Ihre Kunden nicht, wie gemeine Betrüger dastehen lassen.”
Wie wäre es mal mit einem solchen Text:
Sehr geehrte Frau Somlu,
ich freue mich, dass sie einen Job gefunden haben, bei dem die Aussicht besteht, dass er langfristig in ein reguläres Arbeitsverhältnis umgewandelt wird. Um Ihren Leistungsanspruch neu zu berechnen, benötigen wir noch folgende Unterlagen von Ihnen:
a
b
Legen Sie diese Unterlagen bis zum xy Datum bei uns vor. Bitte bedenken Sie, dass der Gesetzgeber für die Abwicklung solcher Vorgänge Fristen vorgesehen hat, deren verstreichen Sanktionen nach sich zieht. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Anlage.
MfG
ArGe
Das ändert zwar nichts an der Sachlage aber erleichtert den Kontakt ungemein.