Teilzeitfalle
Verfasst von somluswelt am 18. Mai 2007
Findet noch jemand außer mir den Widerspruch in diesem Absatz?
„Deshalb wird an der bestehenden Hinzuverdienstregelung im SGBII u.a. kritisiert, dass sie Fehlanreize zu einer Kombination von Erwerbstätigkeit in geringfügigem Umfang mit Arbeitslosengeld II setze. Solange zB. wegen eines geringen Verdienstpotentials die Hilfebedürfigkeit nicht vollständig überwunden werden kann, führe die Volleitbeschäftigung gegenüber einer Teilzeitbeschäftigungmit ergänzendem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht zu einer spürbaren Erhöhung des Haushaltseinkommens. Damit fehle ein wirksamer Anreiz, die Teilzeitbeschäftigung zugungsten einer Bedarf deckenden vollzeitnahen Beschäftigung auszudehen („Teilzeitfalle“)“
