Land in Sicht?
Verfasst von somluswelt am 22. Januar 2009
Wer eine eigene Internetsite betreibt auf der möglicherweise ein Blog und/oder ein Forum eingebunden ist, muss sich heutzutage mit jeder Menge Rechtsfragen rumplagen. Nehmen wir nur mal das Bespiel WordPress. Hier gibt es das Plugin Akismet, dass ein Blog sehr bequem von unerwünschten Kommentaren freihält. Aber die Daten aller Kommentare werden irgendwo auf einem Server gespeichert, wegen der Vergleichbarkeit, oder was auch immer, das ist wahrscheinlich ein Verstoß gegen deutsche Datenschutzbestimmungen.
Manche Blog haben die schöne Funktion „Kommentare abonnieren“. Allerdings muss nach deutschem Recht ein User via E-Mail noch mal gefragt werden, ob er ein Kommentar-Abo angelegt hat. Könnte ja sonst jeder mit irgendwelchen E-Mails machen. Also muss diese Funktion auch modifiziert werden.
Es gibt sicher noch mehr zu beachten und es ist auch nicht immer leicht, die Entwicklung zu monitoren, vor allem, wenn man noch was anderes zu tun hat.
Dann gibt es da die nie enden wollenden Katastrophen um die Imprerssen (das soll wirklich der Plural sein?) der Sitebetreiber.
Das Problem ist ja nicht, dass mich jemand darauf hinweist, dass ich möglicherweise dies oder das vergessen habe, weil ich vielleicht eine junge Mutter bin, die ein paar gebrauchte Gegenstände auf einer Internetplatform als Flohmarkt ausstellt und ein paar Euro dafür haben will und von Rechtsfragen dieser Art bisher nicht einmal etwas gehört habe. Sondern, dass es in Deutschland möglich ist, solche Menschen sofort mit unangemessenen Forderungen zu überziehen. Auch die Impressumspflicht für Blogbetreiber… ach egal, ihr wisst ja was los ist.
Das bei Anwälten der Abmahnbranche beliebte Hamburg tut sich jetzt was. Das OLG Hamburg weist in den ersten beiden mündlichen Verhandlungen in Bezug auf Forenhaftung Urteile des LG Hamburg zurück.
OLG Hamburg – Störerhaftung reloaded oder: So nicht, liebes LG!
In zwei mündlichen Verhandlungen hat das Hanseatische OLG heute vormittag der Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen “Störerhaftung” von Forenbetreibern eine deutliche Abfuhr erteilt und sich mit klaren Worten zur Rechtsprechung des BGH in Sachen “Internet-Versteigerung” bekannt…(via)
Es steht also zu hoffen, das diesem Unwesen ein Riegel vorgeschoben wird. Leider ein zu kleiner. Wie in den Kommentaren des bei VertretBar richtig gesagt wird, dürften erste Abmahnung nicht kostenpflichtig sein, das würde diesen Machenschaften schnell ein Ende setzen.

Wolf sagte
Wichtig wäre es schon, wenn endlich ein klein wenig mehr Rechtssicherheit einkehren würde. Vor allen Dingen muss dieser „Klagetourismus“ nach Hamburg unterbunden werden. Denn bisher war es doch so, dass die ganzen „schwarzen Schafe“ Hamburg als Gerichtsort ausgewählt haben. Nun gut, das hätte ich nach den vielen fragwürdigen Urteilen des Hamburger Landgerichts vermutlich auch getan, wenn ich denn jemanden hätte verklagen wollen.
sv sagte
Ein Vorteil der Plattform WordPress.com ist ja, daß deren Server in den USA stehen. So kann man sich kein-Impressum leisten, sich über das neue (von mir laaang herbeigewünschte) Kommentar-Abo-Feature freuen und trotzdem gut schlafen :mrgreen:
An der Meldung vom OLG freut mich besonders, daß diese Wurst von Knieper end.lich mal was auf den – pardon – Sack gekriegt hat. Äh, und ich erlaube mir in diesen Zusammenhängen mal die Linkdichte zu erhöhen und auf Lebensmittelfotos.com aufmerksam zu machen. ein ambitioniertes Mitmach-Projekt einiger Blogger quasi als Reaktion auf dieses Knieper´sche Abmahntreiben. Von mir sind da auch ein paar Sachen bei ;-)