Mich beschäftigt neben den konkreten Auswirkungen der Hartz-Gesetzgebung immer wieder, die Struktur die hinter dieser Gesetzgebung steht. Es geht für mich, um strukturelle Veränderungen, die das Selbstverständnis des Einzelen gegenüber dem Staat und des Staates gegenüber dem “Volkskörper”. Einige solche Überlegungen dazu habe ich schon in meinem alten Blog angestellt und auch hier schwingen diese Überlegungen immer mit.
Über das Erwerbslosennetzwerk hier im Raum Köln erreichte mich ein Versuch, die aktuelle Entwicklung in der BRD manifestiert in der Hartzgesetzgebung und ihren “Reformen” mit der Erklärung der UN-Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen.
Hartz iV verstößt gegen die Menschenrechte
Artikel 1 (erster Satz)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Sobald er aber als Langzeitarbeitsloser vor die Arge tritt, gilt dies nicht mehr. Er wird als lästiger Bittsteller und unwürdiger Schnorrerdiffamiert.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Sobald er aber wagt unwürdige 1-€-Jobs abzulehnen, werden ihm alle Listungen gestrichen und er kann verhungern.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden;
Doch der Hartz IV-Betroffene wird gezwungen Tätigkeiten als 1-€-Jobber anzunehmen.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Doch wer schon länger erwerbslos ist oder als “schwer vermittelbar” eingestuft wird, muss sich die verschiedensten erniedrigenden Maßnahmen gefallen lassen. [Wer sich mit sogenannten "Aktivierungsmaßnahmen auskennt, weiß, dass die Grenzen zwischen "Hilfe" und Erniedrigung im Umgang mit Erwerblosen sehr fließend sind. Anm. somlu]
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Doch dem Hartz IV-Betroffenen wird ein Sozialdetektiv auf den Hals gehetzt, der seine häusliche Situation ausspioniert.
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Doch dem Hartz IV-Betroffenen wird verboten, sich von seiner Wohnung ohne ausdrückliche Genehmigung der Arge fortzubewegen, er/sie soll ständig abrufbereit sein. [Ohne die Erlaubnis der ARGE umziehen, geht auch nicht. Anm. somlu]
Artikel 16 (3. Absatz)
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Doch für die sogennannte “Bedarfsgemeinschaft” von Hartz IV-Betroffenen gilt wohl eher das Gegenteil, sie dient als Vorwand für Leistungskürzungen.
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Für die Ersparnisse von Hartz IV-Betroffenen gilt das Gegenteil - solange sie nicht aufgezehrt sind gibt es von der Arge kein Geld.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
In den Genuss welcher sozialen Rechte, welcher sozialer Sicherheit kommen Langzeit-Erwerbslose - sie werden in vielen Fällen sogar über das Renteneintrittsalter hinaus als Bedürftige auf Hartz IV angewiesen sein
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Das Recht auf Arbeit scheint nur für die Erfolgreichen zu gelten. Jedenfalls verschafft es den Hartz IV-Betroffenen keine angemessen entlohnte Berufstätigkeit. Als 1-€-Jobber dürfen sie zwar in vielen Fällen die gleiche Arbeit tun wie sie zuvor von versicherungs-pflichtig Beschäftigten ausgeübt wurde. Doch haben sie “selbstverständlich” keinen Anspruch auf den gleichen Lohn.
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Da man bereits dabei ist, den Lebensstandard der Berufstätigen durch systematisches Lohndumping auf das nackte Existenzminimum herabzudrücken, wird den Hartz IV-Betroffenen aus “Gerechtigkeitsgründen” ein noch niedrigeres Existenniveau aufgenötigt.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Den Anspruch haben wir wohl auf dem Papier - ihn zu erfüllen ist von den maßgeblichen Politikern in diesem Staat niemand mehr bereit. Wir müssen arben, damit die Reichen noch reicher werden.
(Mit freundlicher Genehmigung von Amigo aus dem Sauerland)
Natürlich kann man jetzt einwenden, dass die UN-Menschenrechtskonvention so formuliert ist, dass die unterzeichnenden Staaten ein großer Spielraum bleibt, wie sich die Ausgestaltung der einzelnen Paragraphen im eigenen Land gestalten.
Die Entwicklung hier im Land ist bedenklich. Die Absichten erscheinen mir durchsichtig. Momo bringt es in den Kommentaren dieses Beitrags auf den Punkt:
Vorgeschoben wird ja Nicht-Finanzierbarkeit, gepaart mit sehr viel moralinsauren Vorwürfen und einer Wirtschaftstheorie, die besagt, daß Arbeit hierzulande sowieso zu teuer sei und zudem es denen “ganz unten” noch viel zu gut ginge, man also dafür sorgen müsse, daß es ihnen möglichst noch schlechter ginge, damit sie “Anreize” hätten, sich wieder selbst um sich zu kümmern.
Man kann das mit Sicherheit auch ökonomisch diskutieren, mir schwahnt jedoch zunehmend neu (da war ich schon mal), daß es sich um einen Kulturkampf handelt, der soziale Ungleichheit legitimieren soll.
(Hervorhebung durch mich)