Archiv für 'hartz IV' Kategorie
Verfasst von somluswelt am 7, April 2008
Die Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende ist erfolgreich. Drei Jahre nach
Einführung der Reform zeigt sich ein eindeutiger Abbau der
Arbeitslosigkeit. Insgesamt ging die Zahl der Arbeitslosen in den
letzten drei Jahren um 1,7 Millionen auf 3,5 Millionen zurück. Die Zahl
der Langzeitarbeitslosen sank allein in den letzten zwei Jahren von
knapp 3 Millionen auf 2,3 Millionen. Dazu erklärt Detlef Scheele,
Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: “Auch die
Langzeit-arbeitslosen und ihre Familien profitieren von den Reformen und
der guten Wirtschaftslage. Vorrangig bleibt also die Integration in den
Arbeitsmarkt.”
(Quelle: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für
Arbeit und der Deutsche Städtetag ziehen eine Bilanz zur Grundsicherung
für Arbeitsuchende (SGB II))
Sie müssen ja glauben, dass ihre gefakten Zahlen auf das SGBII zurück zu führen sind. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich drüber lachen.
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Verfasst von somluswelt am 18, Februar 2008
Ich habe mir dieses Wochenende die Samstagszeitung erspart und war lieber in der Eifel unterwegs. Heute morgen allerdings springt mir so eine kleinere Meldung ins Auge, der Bundesrechnungshof rügt die Kommunen wegen des Umgangs mit der Kosten der Unterkunft für ALG II-EmpfängerInnen. Und wie es nicht anders zu erwarten war, wird viel zu viel gezahlt, zu wenig Umzüge gefordert usw. usf.
Bei der Kalkulation der Mietobergrenzen gehen die Grundsicherungsstellen nach den Erkenntnissen des Rechnungshofs völlig unterschiedlich vor. Manche hätten sich nach dem örtlichen Mietspiegel gerichtet. Andere bewerteten den Markt durch das Sichten von Zeitungsannoncen, wiederum andere orientierten sich an Berechnungen des Rings Deutscher Makler. Teilweise hätten die Stellen den Hilfsbedürftigen sogar größere und besser ausgestattete Wohnungen zugestanden, weil sie in sozialen Wohnungsbauten lebten.
(Quelle: Kölner Stadtanzeiger)
Kennen die da beim Bundesrechnungshof überhaupt die gesetzliche Lage? Wissen die, dass es überhaupt keine gesetzliche Grundlage für ein einheitliches Vorgehen gibt? Di Richtlinie überlässt dass dem Ermessen der Kommune. Wissen die überhaupt, was das bedeutet? Wo sollen die Wohnungen herkommen, die nach dem weisen Ratschluss der Kommunen und Politker passen sollen? Sind sie bereit die amtlich veranlassten Umzüge, Kautionen usw. zu bezahlen? Kennen die eigentlich nicht die Urteile des Bundesverwaltungs- und Bundessozialgerichtes? Unglaublich, muss eigentlich jeder mal sein Maul zum Thema aufreissen, auch wenn da scheinbar nur Halbwissen und Ahnungslosigkeit hintersteckt. Falls hier ein paar Nasen vom Bundesrechnungshof vorbeischauen, ich habe mal meinen Beitrag zum Thema hier verlinkt, da sind alle Urteile aufgeführt.
Mal abgesehen von diesem Mist, wenn ich als ALGII-Empfängerin mich um alles kümmern muss, was PolitikerInnen, Behörden, Beratungsfirmen und was weiß ich noch für Leute so tagtäglich ausbrüten, kommen ich sicher zu einem nicht mehr, mir eine Arbeit suchen. Denn Jobs liegen ja genauso wie bezahlbare Wohnung auf der Straße rum.
Und noch mal, manches muss einfach immer wieder wiederholt werden, sonst wird es zu leicht ignoriert, im Vergleich zu 2004 (Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) sind die Kosten für ALG II nicht wesentliche gestiegen.
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Verfasst von somluswelt am 2, Oktober 2007
Nachdem die ARGE nun erfolgreich mich und meinen zukünftigen Arbeitgeber beleidigt hat, ist immer noch alles offen. Die Geschäftsführerin wählt sich die Finder wund, um einen Langzeitarbeitslose einzustellen, entweder ist man nicht zuständig oder nicht zuerreichen. Allerdings ist mir eine Neuerung aufgefallen. Wenn man bei der ARGE anruft, ein Freizeichen hat und es einfach klingeln lässt, knackt es nach kurzer Zeit und man wird auf ein kostenpflichtiges Besetztzeichen umgeleitet. Jedenfalls springt der Gebürenzähler der Telefone an. Das ist sowohl der Geschäftsführerin als auch mir passiert. Sehr effektiv, so kann man die Arbeitgeber und Erwerbslosen natürlich auch abzocken.
Ich muss ja wohl nicht sagen, dass ich, da die ARGE keinerlei Äußerungen zu den beantragten Förderungen für mich getan hat, ich immer noch keinen Vertrag habe. Ich könnte ja nur seit gestern aus dem SGB II draußen sein. Aber was solls, ich bin ja eh schon arbeitslos.
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Verfasst von somluswelt am 28, September 2007
Ist das zu glauben? Fast habe ich den Eindruck, dass die ARGE ein Interesse daran hat, dass ich keinen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz antreten kann und ihnen noch eine Weile erhalten bleibe. Denn nachdem jetzt mein zukünftiger (noch?) Arbeitgeber mit der ARGE Kontakt aufgenommen hat, unterstellt ihm die ARGE, dass sie die Ausbildung, die ich für den Job noch brauche, sich von der ARGE und mir bezahlen lassen wolle. Natürlich ohne dafür einen konkreten Hinweis zu haben, dass mein zukünftiger Arbeitsgeber in betrügerischer Absicht handelt. Natürlich haben sie das nicht so direkt gemacht, geht es denen eigentlich noch ganz gut?
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Verfasst von somluswelt am 27, September 2007
Frau von der ARGE: Also, die Ausbildung können wir Ihrem Arbeitgeber nicht erstatten, schließlich hatte Sie letztes Jahr schon eine Qualifzierung und da können wir nicht …schwurbel..bla…
Ich: Ja, aber Frau von der ARGE, die Ausbildung ist die Voraussetzung für diese Stelle.
Frau von der ARGE: Das sind alles “Kann”-Leistungen, das müssen wir prüfen, ob wir die Ausbildung übernehmen (…) Sie hatten letztes Jahr schon eine Qualifizierung.
Ich: Schauen Sie, Frau von der ARGE, diese Ausbildung ist notwendig, weil sie eine Grundvoraussetzung für die Stelle ist
Frau von der ARGE: Ja, wissen Sie Frau Arbeitslos, wir haben da einen Ermessenspielraum, der uns vorschreibt, wie oft wir Leute unterstützen können.
Ich: Sagen Sie, Frau von der ARGE, was hat Ihre Behörde eigentlich davon, wenn ich keine versicherungspflichtigen Arbeitsbeschäftigung aufnehmen kann, weil diese Ausbildung nicht finanziert wird?
Frau von der ARGE: Wieso? Sie sind doch schon arbeitslos.
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Verfasst von somluswelt am 3, September 2007
Wer immer noch meint, dass es den Armen in unserer Gesellschaft viel zu gut geht, möge sich doch bitte mal diesen anschaulichen Text zu Gemüte führen. Der gehört in Ton umgesetzt und allen unseren zynischen PolitikerInnen zum Frühstück zwangsvorgespielt. Immer wieder und dann reden wir möglicherweise noch mal. (gefunden via svenscholz)
Nachtrag:
Dazu passt ganz gut, was sich bei den kea-nachrichten so findet.
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Verfasst von somluswelt am 12, Juli 2007
Zwar wurde der Regelsatz von 345 Euro vom Bundessozialgericht 2006 als ausreichend und rechtens beschieden, jedoch war damals die Klage relativ allgemein gehalten gewesen.
Die Hartz4-Plattform tritt jetzt an mit Belegen für jeden der statistisch ermittelten, gemittelten und runtergerechneten Bereich des Regelsatzes. Die Linkszeitung hat eine kleine Aufstellung erstellt:
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Verfasst von somluswelt am 12, Juli 2007
Heute entschied das Bundesverfassungsgerichts, dass es rechtens bei Verdacht auf Steuerbetrug oder Sozialleistungsbetrug, dass die Konten der Betroffenen überprüft werden. Allerdings müssen die Bedingungen dafür bei dem Verdacht auf Sozialleistungsbetrung noch konkretisiert werden.
Die Überprüfung der Konten-Stammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens. Bei vermutetem Sozialleistungsbetrug muss der Staat allerdings noch die Bedingungen dafür präzisieren, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem heute veröffentlichten Beschluss. Demnach muss bis Mai 2008 festgelegt werden, welche Behörden befugt sind, Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. (Quelle: tagesschau.de)
Interessant daran ist, dass die Gesetze zum “Kontodanten-Abgleich” ein Teil der Gesetze zur “Terrorbekämpfung” (wie eben in einem Interview im wdr erwähnt) darstellen und die nun auch in anderen Bereichen zum Einsatz kommen. Ich bin nicht überrascht. Damit bestätigt sich mal wieder, dass diese ganze Hysterie um Terrorismus dazu benutzt wird, die Kontrolle und Überwachung der Bürger zu verschärfen.
Zum andern meine ich, dass es doch in den Sozialbehörden, vor allem den ARGEn, schon lange diesen Kontodatenabgeleich gibt. Oder irre ich mich da?
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Verfasst von somluswelt am 6, Juli 2007
Politiker können keine Arbeitsplätze schaffen aber sie können die Bedingungen, wie mit Erwerbslosen umgegangen wird, beeinflussen. Stundenlöhne von 4,30 Euro brutto, Zwangsarbeit, um überhaupt das Sozialhilfeniveau zu erreichen, Subventionierung von Arbeitgebern, stellen aber keine Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dar, sondern sie bekämpfen die Arbeitslosen. Je mehr aufgeben, weil die Bedingungen für den Bezug von ALG II Leistungen immer härter werden, und lieber Betteln gehen, Flaschen sammeln oder auch verhungern, desto besser für die Sozialkassen. Das ist dann sicherlich ein Erfolg für die Politik.
(Quelle: Kölner Erwerbslosen Anzeiger, Kpmmentar zum Bericht der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt der Bundesregierung von Mai 2007)
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Verfasst von somluswelt am 28, Juni 2007
Dagobert Duck lässt sich ja im Allgemeinen mit seiner Limousine zum Milliardärsclub fahren, damit er dort die Zeitung lesen kann und sich die 5 Kreuzer für diese spart, ungefähr so effektiv sind die Sparmaßnahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.
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Verfasst von somluswelt am 22, Juni 2007
Dieses Begriffsmonster, in einschlägigen Kreisen, auch KdU abgekürzt, bezeichnet den Teil des ALG II, den die Kommunen übernehmen müssen. Der Bund hat das unter dem Begriff “Hartz IV” zusammengefasste Modell für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe den Kommunen geschickt verkauft. Der Bund zahlt für jeden hilfebedürftigen Erwerbslosen (noch so ein Begriffsmonster), wenn er oder sie Single ist 345,– Euro (bei Paaren sind es nur 311,— Euro pro Nase) Regelsatz, also das was man zum Leben hat. Die Kosten für Miete und Heizung ist an den Kommunen klebengeblieben. Es gibt zwar einen Zuschuss vom Bund aber der Löwenanteil bleibt an den Kommunen hängen. Es gibt Richtwerte darüber, was eine Wohnung eines ALG II Empfängers kosten sollte und wie groß sie sein darf, diese werden aber von den jeweiligen Kommunen selbst festgelegt. In den allermeisten städtischen Kommunen liegen diese Richtwerte weit unter den realistischen Mietpreisen. Für Köln ist ein Mietpreis von 297 Euro für eine 45 qm Wohnung gedacht plus Heizkosten.
Natürlich versucht die Behörde immer wieder gerne um die Übernahme der vollen Kosten für Wohnung und Heizung herum zu kommen. Die Heizkosten werden pauschaliert, also gedeckelt, obwohl das Gesetz da ziemlich klar ist, dass die Heizkosten in voller Höhe übernommen werden müssen.
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Verfasst von somluswelt am 31, Mai 2007
Wie die Zeit heute (Der vollständige Artikel ist nicht online) berichtet, stellt sich das Bundessozialgericht auf die Seite der Menschen, die gezwungen sind, ALG II Leistungen zu beziehen.
Die Mietobergrenzen für ALGII-EmpfängerInnen sind meist so festgelegt, dass nicht annähernd dem entsprechen was auf dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung steht. Mit anderen Worten, Menschen, die von der Behörde aufgefordert werden sich günstigern Wohnraum zu suchen, finden keinen Wohnraum, der den Mietobergrenzen-Vorstellungen der Kommunen entspricht, weil es diese Wohnungen so gut wie nicht gibt. Sollte es doch mal die ein oder andere Wohnung in diesem Preissegment frei sein, dann liegt die Entscheidung bei den VermieterInnen, die sich nicht immer für Erwerbslose als Neumieter entscheiden. Die allgemeine Hetze durch Politik und Medien trägt da sicher ihren Teil zu bei. Wer will schon einen Schmarotzer im Haus haben.
Statt einzugestehen, dass die Mietobergrenzen einfach zu niedrig und unrealistisch angesetzt sind, wird hier die Idee der Mietobergrenze recht freizügig umgesetzt und die davon betroffenen Menschen gezwungen, einen Teil aus ihrem sowieso nicht üppigen Regelsatz zu zahlen. Diese Praxis ist inzwischen gängig aber konkrete Zahlen dazu lassen sich nicht finden. Da jedem Menschen im ALGII Bezug ein halbes Jahr zugestanden wird, bevor er eine billigere Wohnung finden muss, ist das Thema erst langsam sichtbar geworden. Das Bundessozialgericht stellt sich nunmehr auf die Seite der ALGII BezieherInnen, schließlich kann man keine Wohnungen mieten, die es nicht gibt und auch sonst muss bei einer Aufforderung zu einem Umzug berücksichtigt werden, dass neue Mieten i.d.R. höher liegen als die Miete einer Wohnung, die schon seit 10 Jahren bewohnt wird. Auch ist das Herausreißen aus dem sozialen Umfeld und die Zwangsumsiedelung in weit entfernte Stadtgebiete nicht wünschenswert, da man verhindern will, dass sich irgendwo ein Ghetto bildet.
Der Vorsitzende Richter Peter Udsching vom Bundessozialgericht ist eindeutig:
“Die Leute haben einen Anspruch darauf, ihrer Gemeinde mit den Kosten für angemessenes Wohnen versorgt zu werden.”
“Alle Gemeinden sind jetzt gezwungen zu erheben, welchen Wohnraum es bei ihnen zu welchem Preis gibt.”
“Ein Mietspiegel, der die letzten Jahrzehnte erfasst, ist nicht maßgeblich. Es muss aktuell ermittelt werden, was neu vermietete Wohnungen kosten” (In die Mietspiegel fließen auch alte Mietenverträge ein, die preisgünstig liegen, somit ist der Mietspiegel nicht wirklich aussagekräftig.)
Mal schaun, wie lange es dauert, bis sich das alles bis zum letzen sanktionsgeilen Sachbearbeiter , der sich gebärdet, als ob er die Kosten für erwerbslose Menschen und alle anderen die auf unertstützende Hilfen angewiesen sind, aus eigener Tasche zahlen soll, herumgesprochen hat.
Gerüchteweise habe ich von einem Intranetspiel in den ARGEn gehört, dass den SachbearbeiterInnen hilft besser zu sanktionieren. Wie gesagt, ein Gerücht, ich kann mir kaum vorstellen, dass eine solche Geschmacklosigkeit mehr als nur ein schlechter Scherz ist. Wenn das aber stimmt, dann frage ich mich schon, wieso sie sich eigentlich nicht mal mit etwas Sinnvollem beschäftigen, z.B. Fördern oder die Rechtslage kennenlernen oder, besser, gleich streiken, weil mit Ihnen und ihren “Kunden” menschenunwüdrig umgegangen wird.
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Verfasst von somluswelt am 18, Mai 2007
Findet noch jemand außer mir den Widerspruch in diesem Absatz?
“Deshalb wird an der bestehenden Hinzuverdienstregelung im SGBII u.a. kritisiert, dass sie Fehlanreize zu einer Kombination von Erwerbstätigkeit in geringfügigem Umfang mit Arbeitslosengeld II setze. Solange zB. wegen eines geringen Verdienstpotentials die Hilfebedürfigkeit nicht vollständig überwunden werden kann, führe die Volleitbeschäftigung gegenüber einer Teilzeitbeschäftigungmit ergänzendem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht zu einer spürbaren Erhöhung des Haushaltseinkommens. Damit fehle ein wirksamer Anreiz, die Teilzeitbeschäftigung zugungsten einer Bedarf deckenden vollzeitnahen Beschäftigung auszudehen (”Teilzeitfalle”)”
Quelle
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Verfasst von somluswelt am 17, Mai 2007
Heute flatterte mir elektronisch der Bericht der AG Arbeitsmarkt ins Haus. Das ist eine illustre Runde von Herren und wenigen Damen, die sich doch tatsächlich Gedanken gemacht haben, wie man die Situation von Erwerbslosen noch verbessernbeschissener gestalten kann.
Ich habe es zu dieser späten Stunde nur überflogen, einige Stichworte sind hängen geblieben.
So ist da von einem soziokulturellem Mindesteinkommen von 750 Euro (für Alleinstehende) im Monat die Rede, was einem Stundenlohn von 4,50 Euro bei einer 38 Stundenwoche entspräche.
Dann gibt es noch den hübschen Vorschlag, dass alle Erwerbslosen einen Tätigkeit mit Mehraufwandsentschädigung (1 Euro Jobs) aufnehmen müssen, um ihr soziokulturelles Einkommen zu erreichen.
Was ja schon öfter durch Dorf getrieben wurde, sind die Minijobs, die es den Erwerbslosen ja ermöglichen sich ein angenehmes Leben ohne Vollzeitbeschäftigung zu erwirtschaften. Da ist die Rede von voller Anrechnung der Minijobs auf ALG II bzw. ein Freibetrag von höchstens 40 Euro. Schon mal U-Bahn gefahren, meine Herren und Damen? Ah, ich vergaß sie nehmen dann doch lieber den Chauffeur.
Ziel und Perspektive der gesammelten Vorschläge ist die Rückführung der Erwerbslosen in die Vollzeitbeschäftigung. Der Realitätsbezug ist dieser Gruppe von Menschen (Alle Mitglieder sind auf S. 26 aufgelistet) vermutlich schon vor einer Weile abhanden gekommen. Möglicherweise ist das eine Grundvoraussetzung um in solchen Arbeitsgruppen teilnehmen zu dürfen.
Mir ist schlecht.
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Verfasst von somluswelt am 11, Mai 2007
Für alle Menschen, die im ALGII-Bezug stehen und die Aufforderung bekommen sich billigeren Wohnraum zu suchen oder in anderer Weise ihre Kosten für ihre Unterkunft zus enken, ist es entscheidend ausreichend informiert zu sein.
Dazu ist es unbedingt wichtig, zu wissen, dass es dazu ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt (BVerwG, Urt. 30.10.2003 - 5 C 11.01).
In diesem Urteil wird der Begriff der “Angemessenheit” der Unterkunft, wie folgt ausgelegt:
…die an sich (abstrakt) für den Wohnbedarf der Kläger unangemessen hohen Unterkunftskosten (…) angemessen sind, weil die Wohnung der Kläger in den Bedarfmonaten, die im Streit sind, die einzig verfügbare oder ihm zugängliche Wohnung auf dem örtlichen Wohnugsmarkt gewesen ist. (BVerwGE 101, 194 [201]…
Oder mit anderen Worten, eine Wohnung ist dann angemessen, wenn keine andere Wohnung zu finden ist. Nicht-Existente Wohnungen können per Definitionem nicht angemessen sein!
Deswegen ist auch nicht angemessen, wenn die MitarbeiterInnen der ARGE dann verlagen, dass die betroffenen ALGII EmpfängerInnen die Differenz zwischen dem in der jeweiligen KOmune festgelegten angemessenen Wohnraum und der tatsächlichen Miete aus dem Regelsatz bezahlen müssen!
Wenn also ein solches Schreiben ins Haus kommt,würde ich folgendermaßen vorgehen:
Eine Erwerbslosenberatungsstelle oder eine Erwerbsloseninitiative vor Ort auf und mir helfen lassen.
Ich habe 6 Monate Zeit, fange an zu Suchen und protokoliere das.
Wenn ich innerhalb von 6 Monaten keine von der Behörde verlangte Wohnung finde, verlange ich, dass die Behörde die Kosten für meine Wohnung weiter voll übernehmen.
Natürlich nehme ich zu allen Terminen mit der Behörde Zeugen mit
Ich mache alles schriftlich! Lasse Mir für alles, dass ich der Behörde aushändige eine Empfangsbestätigung geben. Am Besten fahre ich, wenn ich immer Kopien der Unterlagen mitbringe und mir darauf den Eingang bestätigen lasse. Kann sein, dass einige SachbearbeiterInnen sich weigern, dann bestehe ich darauf, sonst gehe ich zur Teamleitung und sollte das nichts helfen, wende ich mich an den Leiter der ARGE im Haus.
Es gibt inzwischen auch ein Urteil dazu, dass die Behörde nicht verlangen kann, dass ich bis in alle Ewigkeit weitersuchen muss. Mir liegt das gerade nicht vor, ich trage das aber noch nach.
Denke immer daran, dass nicht wenige SachbearbeiterInnen der ARGEn keine Ahnung von obigen Urteil haben und manche auch froh sind, wenn sie von Kunden darüber informiert werden. Manche finden das auch nicht gut.
Ein aktuelleres ähnliches Urteil gibt es auch vom Sozialgericht Köln (AZ S 14 5 AS 14/05 ER vom 21.11.2006)
Hinweis: In diesem Blog erfolgt keine Rechtsberatung. Diese bleibt rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Das deutsche Rechtsberatungsgesetz(RBerG) verbietet eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt.
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Verfasst von somluswelt am 22, März 2007
Wer erwerbslos ist und die zweifelhafte Freude hatte einen freiwilligen Vertrag zwischen sich und der Arbeitsgemeinschaft abschließen zu dürfen, schließlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, braucht sich über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Gedanken zu machen, sie entbindet im Zweifel nicht von den freiwilligen Verpflichtungen, die er eingegangen ist, es sei denn, er liegt im Koma, das ist sicher ein zweifelsfreier Grund seinen freiwilligen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können.
Wer noch in einem Arbeitsverhältnis steht aber nicht mehr arbeitsfähig ist, also in keinem Beschäftigungverhältnis steht, kann bei Kündigung zweifelsfrei keine Sperrzeiten bekommen, denn das Beschäftigungverhältnis bestand ja nicht mehr, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch bestand. Gleiches gilt für die Annahme einer Aufhebungsvereinbarung mit gleichzeitiger Freistellung.
(Nachzulesen im Sozialgesetzbuch III)
Wer von einem befristeten in ein befristete Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber wechselt und dann auf Grund seines Verschuldens seiner Beschäftigung nicht mehr nachgehen kann (z.B. wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr den Führerschein verloren) und deswegen seine Beschäftigung verliert, kann keine Sperrzeit bekommen, wenn das das initiale Ereignis noch in der Zeit des befristeten Beschäftigungsverhältnisses liegt.
(Quelle geb ich bei Interesse gerne an)
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Verfasst von somluswelt am 1, November 2006
Unter dem Titel ueber arbeiten geht das Fimlfestival zu Arbeit, Wirtschaft und Globalisierung Der Gesellschafter auf Tournee. Am 09.11.2006 erreicht es auch Köln.
Am 10.11.2006, um 17:30 Uhr zeigt der lokale Filmpartner Kölner Erwerbslose in Aktion (KEA e.V.) den Film Des Wahnsinns letzter Schrei mit anschließender Diskussion und Veranstaltung. Anwesende Gäste: Heiko Naumann (KEA), Bärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin), Protagonistin aus dem Film (Berliner Kampagne gegen Hartz IV).
Im Anschluß daran, sind alle Interessierten herzlich eingeladen ab 20:30 sich im Kölner ArbeitslosenZentrum (KALZ) zu einer gemütlichen Runde mit den Gästen und Kölner Aktiven gegen Hartz IV zu diskutieren. Als Gäste werden ebenfalls Heiko Naumann und Bärbel Schönfinger erwartet. Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein.
Des Wahnsinns letzter Schrei
BRD 2005. Deutsche Unternehmen schreiben Rekordgewinne. Es wird so viel Geld verdient wie noch nie. Gleichzeitig gibt es immer mehr Arbeitslose, die immer stärker unter Druck gesetzt werden. Sie werden per Gesetz gezwungen unterhalb der Armutsgrenze zu leben und fuer 1,50 Euro Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. ‘Des Wahnsinns letzter Schrei’ versucht zu erklären, wie diese Phänomene nebeneinander bestehen können. - Ein Film ueber die Arbeitsmarktreform und über die ideologische Neuausrichtung im Land, in Zeiten, da die Verteilung des produzierten Reichtums neu verhandelt wird. (Quelle: aus dem Begleitheft zur Veranstaltung)
In zehn Kapiteln beschreiben die Regisseurinnen Bärbel Schönafinger und Tanja von Dahlern die aktuelle ideologische Neuausrichtung. Sie haben Kongresse und Parteiveranstaltungen bereist, Interviews mit Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern geführt. Ihre engagierte Dokumentation entlarvt die Gehirnwäsche seitens der »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« oder der Bertelsmann Stiftung, die beide die Heilslehre des Neoliberalismus propagieren, als schiere Ideologieproduktion: Die Wirtschaftsflaute wird genutzt, um eine neoliberale Stimmung zu schüren, in der der eingeschlagene ökonomische Kurs als einzig mögliche Marschrichtung erscheint. (Quelle)
Kino: Filmpalast (Hohenzollernring 22-24, 50672 Köln)
Vorfilm: Scham
Start: 17:30 Uhr
Gäste:Heiko Naumann (KEA e.V.), Brärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin), Protagonistin aus dem Film (Berliner Kampagne gegen Hartz IV)
Anschließende Veranstaltung der Kölner Erwerbslosen in Aktion (KEA e.V)
Ort: Kölner ArbeitslosenZentrum (KALZ) (Herbrandtstr. 8, Köln Ehrenfeld)
Start: 20:30 Uhr
Gäste: Heiko Naumann (KEA e.V.), Bärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin)
Das gesamte Festivalprogram und findet sich hier: Fimfestival auf Tournee. Dort findet ihr auch die anderen Veranstaltungsstädte.
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Verfasst von somluswelt am 1, November 2006
Nicht, weil die bisherigen Regelungen des SGB II asozial sind und nicht, weil sie zutiefst gegen die Menschenwürde und gegen diverse Grundrechte und bürgerliche Rechte verstoßen und nicht, weil auch das christliche Verständnis ein anderes Menschenbild enthält, als es in Hartz IV angelegt ist, wollen die Christdemokratischen eine Entschärfung des SGB II. Weil sie um das Image ihrer Partei fürchten, soll Hartz IV entschärft werden. Image ist alles. Mir soll es recht sein. Es ist ja auch egal, was die Herren und Damen motiviert. Spricht aber nicht für sie, so als Menschen. (Quelle)
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