Somlus Welt

Viele Fragen, keine Antworten

Archiv für 'sgb II' Kategorie


3 Jahre Hartz IV

Verfasst von somluswelt am 7, April 2008

Die Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende ist erfolgreich. Drei Jahre nach
Einführung der Reform zeigt sich ein eindeutiger Abbau der
Arbeitslosigkeit. Insgesamt ging die Zahl der Arbeitslosen in den
letzten drei Jahren um 1,7 Millionen auf 3,5 Millionen zurück. Die Zahl
der Langzeitarbeitslosen sank allein in den letzten zwei Jahren von
knapp 3 Millionen auf 2,3 Millionen. Dazu erklärt Detlef Scheele,
Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: “Auch die
Langzeit-arbeitslosen und ihre Familien profitieren von den Reformen und
der guten Wirtschaftslage. Vorrangig bleibt also die Integration in den
Arbeitsmarkt.”

(Quelle: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für
Arbeit und der Deutsche Städtetag ziehen eine Bilanz zur Grundsicherung
für Arbeitsuchende (SGB II))

Sie müssen ja glauben, dass ihre gefakten Zahlen auf das SGBII zurück zu führen sind. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich drüber lachen.

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Lieber wandern

Verfasst von somluswelt am 18, Februar 2008

Ich habe mir dieses Wochenende die Samstagszeitung erspart und war lieber in der Eifel unterwegs. Heute morgen allerdings springt mir so eine kleinere Meldung ins Auge, der Bundesrechnungshof rügt die Kommunen wegen des Umgangs mit der Kosten der Unterkunft für ALG II-EmpfängerInnen. Und wie es nicht anders zu erwarten war, wird viel zu viel gezahlt, zu wenig Umzüge gefordert usw. usf.

Bei der Kalkulation der Mietobergrenzen gehen die Grundsicherungsstellen nach den Erkenntnissen des Rechnungshofs völlig unterschiedlich vor. Manche hätten sich nach dem örtlichen Mietspiegel gerichtet. Andere bewerteten den Markt durch das Sichten von Zeitungsannoncen, wiederum andere orientierten sich an Berechnungen des Rings Deutscher Makler. Teilweise hätten die Stellen den Hilfsbedürftigen sogar größere und besser ausgestattete Wohnungen zugestanden, weil sie in sozialen Wohnungsbauten lebten.

(Quelle: Kölner Stadtanzeiger)

Kennen die da beim Bundesrechnungshof überhaupt die gesetzliche Lage? Wissen die, dass es überhaupt keine gesetzliche Grundlage für ein einheitliches Vorgehen gibt? Di Richtlinie überlässt dass dem Ermessen der Kommune. Wissen die überhaupt, was das bedeutet? Wo sollen die Wohnungen herkommen, die nach dem weisen Ratschluss der Kommunen und Politker passen sollen? Sind sie bereit die amtlich veranlassten Umzüge, Kautionen usw. zu bezahlen? Kennen die eigentlich nicht die Urteile des Bundesverwaltungs- und Bundessozialgerichtes? Unglaublich, muss eigentlich jeder mal sein Maul zum Thema aufreissen, auch wenn da scheinbar nur Halbwissen und Ahnungslosigkeit hintersteckt. Falls hier ein paar Nasen vom Bundesrechnungshof vorbeischauen, ich habe mal meinen Beitrag zum Thema hier verlinkt, da sind alle Urteile aufgeführt.

Mal abgesehen von diesem Mist, wenn ich als ALGII-Empfängerin mich um alles kümmern muss, was PolitikerInnen, Behörden, Beratungsfirmen und was weiß ich noch für Leute so tagtäglich ausbrüten, kommen ich sicher zu einem nicht mehr, mir eine Arbeit suchen. Denn Jobs liegen ja genauso wie bezahlbare Wohnung auf der Straße rum.

Und noch mal, manches muss einfach immer wieder wiederholt werden, sonst wird es zu leicht ignoriert, im Vergleich zu 2004 (Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) sind die Kosten für ALG II nicht wesentliche gestiegen.

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Die ARGE mal wieder

Verfasst von somluswelt am 18, Dezember 2007

Eine mir persönlich unbekannte Mitarbeiterin der ARGE befiehlt mich im Kasernenhoftonfall am Donnerstag in die ARGE, ich solle mir dort eine Nummer ziehen und wenn ich aufgerufen werde, sollte ich erklären, dass es um meinen Folgeantrag ginge. Weil ich sonst ab Januar kein Geld mehr bekäme.

In etwas mehr als zwei Jahren Erwerbslosigkeit musste ich mich um meine Folgeanträge immer selbst kümmern. Nicht einmal bekam ich einen im Vorfeld zugeschickt, wie es eigentlich hätte sein sollen. Geschweige denn, dass mir jemand von der ARGE, aus Sorge ich könnte kein Geld mehr bekommen, hinterher telefoniert hat. Bis heute.

Ich kann nur staunen. So wie ich die vergangenen Wochen gestaunt habe, dass ich von drei verschiedenen MitarbeiterInnen der Leistungsabteilung noch Post bekam, um die restlichen Details zu klären. Natürlich wurde mir gedroht, dass die schon eingestellten Leistungen eingestellt würde. Wirklich, im selben Schreiben, indem mir auf Grund meiner Berufstätigkeit das ALGII gestrichen wurde, wurde mir mit der Einstellung der Bezüge gedroht, wenn ich nicht dies und das noch einsende.

Gleichzeitig wurde außerdem noch von einer vollkommen anderen Stelle der Antrag auf Eingliederungszuschuss für mich bearbeitet.

Kein Witz, die Beendigung meines “Leistungsbezuges” beschäftigt bis heute noch 4 Leute. Mit meinem weiteren unnötigen Leistungsbezug noch eine weitere.

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Kein Anschluss unter dieser Nummer

Verfasst von somluswelt am 2, Oktober 2007

Nachdem die ARGE nun erfolgreich mich und meinen zukünftigen Arbeitgeber beleidigt hat, ist immer noch alles offen. Die Geschäftsführerin wählt sich die Finder wund, um einen Langzeitarbeitslose einzustellen, entweder ist man nicht zuständig oder nicht zuerreichen. Allerdings ist mir eine Neuerung aufgefallen. Wenn man bei der ARGE anruft, ein Freizeichen hat und es einfach klingeln lässt, knackt es nach kurzer Zeit und man wird auf ein kostenpflichtiges Besetztzeichen umgeleitet. Jedenfalls springt der Gebürenzähler der Telefone an. Das ist sowohl der Geschäftsführerin als auch mir passiert. Sehr effektiv, so kann man die Arbeitgeber und Erwerbslosen natürlich auch abzocken.

Ich muss ja wohl nicht sagen, dass ich, da die ARGE keinerlei Äußerungen zu den beantragten Förderungen für mich getan hat, ich immer noch keinen Vertrag habe. Ich könnte ja nur seit gestern aus dem SGB II draußen sein. Aber was solls, ich bin ja eh schon arbeitslos.

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Sie sind doch schon arbeitslos

Verfasst von somluswelt am 27, September 2007

Frau von der ARGE: Also, die Ausbildung können wir Ihrem Arbeitgeber nicht erstatten, schließlich hatte Sie letztes Jahr schon eine Qualifzierung und da können wir nicht …schwurbel..bla…

Ich: Ja, aber Frau von der ARGE, die Ausbildung ist die Voraussetzung für diese Stelle.

Frau von der ARGE: Das sind alles “Kann”-Leistungen, das müssen wir prüfen, ob wir die Ausbildung übernehmen (…) Sie hatten letztes Jahr schon eine Qualifizierung.

Ich: Schauen Sie, Frau von der ARGE, diese Ausbildung ist notwendig, weil sie eine Grundvoraussetzung für die Stelle ist

Frau von der ARGE: Ja, wissen Sie Frau Arbeitslos, wir haben da einen Ermessenspielraum, der uns vorschreibt, wie oft wir Leute unterstützen können.

Ich: Sagen Sie, Frau von der ARGE, was hat Ihre Behörde eigentlich davon, wenn ich keine versicherungspflichtigen Arbeitsbeschäftigung aufnehmen kann, weil diese Ausbildung nicht finanziert wird?

Frau von der ARGE: Wieso? Sie sind doch schon arbeitslos.

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Realitätsinn

Verfasst von somluswelt am 3, September 2007

Wer immer noch meint, dass es den Armen in unserer Gesellschaft viel zu gut geht, möge sich doch bitte mal diesen anschaulichen Text zu Gemüte führen. Der gehört in Ton umgesetzt und allen unseren zynischen PolitikerInnen zum Frühstück zwangsvorgespielt. Immer wieder und dann reden wir möglicherweise noch mal. (gefunden via svenscholz)

Nachtrag:

Dazu passt ganz gut, was sich bei den kea-nachrichten so findet.

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Regelsatz

Verfasst von somluswelt am 28, August 2007

In all dem Getöse um “Hartz IV”, ob nun die einen krakeelen, es sei zu viel und die anderen gebetsmühlenartig wiederholen, dass es zu einem menschenwürdigen Leben nicht ausreicht, stellt sich niemand die Frage, wie es eigentlich zu der Summe kommt, von der ein sogenannter erwerbsfähiger Hilfebedürftiger so außerordentlich angenehm leben kann.

Für alle, die der Thematik nicht nahe stehen, erst einmal eine Klärung. Das ALGII zerfällt in zwei Teile. Zum einen hätten wir da die Kosten für die Unterkunft und Heizung, die in der Hauptsache von den jeweiligen Kommunen getragen werden müssen und den sogenannten Regelsatz, von dem man alles andere bestreiten muss, der vom Bund übernommen wird. Für eine alleinstehende Person beträgt dieser Regelsatz derzeit 347,– Euro. Menschen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft, eingetragenen PartnerInnenschaft leben oder verheiratet sind, gesteht man immerhin noch 313,– Euro zum Leben zu.

Wie dieser Regelsatz zustande kommt ist eine hochspannende Angelegenheit und eine hochkomplexe.

Die Grundlage bildet die statistisch ermittelten Verbraucherausgaben der untersten 20% der VerbraucherIn, und eben nicht ein Warenkorbs für anerkannten Grundbedarf. Diese Vorgehensweise ist wichtig, weil so nicht der tatsächliche Bedarf eines Menschen im ALGII-Bezug ermittelt wird, sondern lediglich Durchschnittswerte aller von der Stichprobe erfassten Haushalte. Diese werden regelmäßig in einer Verbraucher- und Einkommensstichprobe ermittelt. Die letzte dieser Stichproben fand im Jahr 2003 statt und bildet die Grundlage für den Regelsatz ab 2006, für den Regelsatz von 2005 war es noch die Verbraucher- und Einkommensstickprobe von 1998. Nach Adam Riese hätte man eigentlich mit einer Erhöhung des Regelsatzes rechnen müssen, da ja nach und nach Alles etwas teuerer wird. So ist es aber nicht gekommen, lediglich die Werte bei den “Bedarfspositionen”, also dem, wie sich die Verantwortlichen die Aufteilung des Regelsatzes vorstellen, haben sich etwas verschoben. Nur einige wenige Beispiele: gestand man für den Regelsatz in 2005 noch 142,54 Euro für Ernährung zu, sind es ab 2006 nur noch 135,48 Euro, während für “Nachrichtenübermittlung” in 2005 lediglich 22.37 Euro als angemessen betrachtet wurden, ab 2006 jedoch 30,25 Euro.

Wichtig zu wissen ist auch, dass zwar die Sozialhilfebezieher vor der Auswertung der Daten herausgenommen werden aber nicht von Anfang an, sondern erst nachdem die Verbrauchergruppen unter Einschluss der Sozialhilfebezieher festgelegt wurden.

Tatsächlich ergab die Verbraucherstichprobe, dass die Menschen, die die untersten 20% der Verbrauchergruppe darstellen für ihr Leben nach Abzug der Miete 496,64 Euro ausgaben. Das ist immerhin ein Unterschied von 149,64 zum Regelsatz. (Auf den Aspekt, dass die Nettoeinkommen und -ausgaben der untersten VerbraucherInnengruppen sinken, will ich hier nicht eingehen)

Ab hier wird es wirkich interessant.

Aus dem Ergebnis der VerbraucherInnenstichprobe werden dann alle nicht “regelsatz-relevanten” Ausgaben rausgefiltert. Und dann wird das Ergebnis (496,64 Euro) auf die den Regelsatz von 347 runtergerechnet. Diese Aufgabe übernimmt eine Gruppe unbekannter Menschen, die aus Regierung, Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Armutswissenschaft kommen, in nicht-öffentlichen Sitzungen. Dabei stützen sie sich auch auf Daten einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, die bis heute unter Verschluss gehalten werden. Der Versuch diese Runterrechnerei ebenfalls geheim zu halten, konnte glücklicherweise nicht aufrechterhalten bleiben. Die Angaben über die untersten 20% der VerbaucherInnengruppen und auch die Zusammensetzung der sogenannten regelsatzrelevanten bzw. irrelevanten Positionen sind heutzutage öffentlich zugänglich.

Aus diesen Daten ergibt sich folgendes Bild:

Von den tatsächlichen Ausgaben der erfassten Verbrauchergruppen werden immer nur Teile anerkannt. Eines der berühmtesten Beispiele war für den Regelsatz 2005, dass nur 90% der Ausgaben für den Regelsatz anerkannt wurde, weil man so den Kauf von Pelzmänteln und Maßkleidung unterbinden wollte. Inzwischen gesteht man wohl auch den Armen wieder Pelzmäntel zu, weswegen für den Regelsatz 2006 100% anerkannt wurden. Allerdings sind die Ausgaben für Kleidung bei der untersten VerbraucherInnengruppe seit 1998 um 20% gesunken, womit wir wieder bei einer Festlegung der Ausgaben für Kleidung in Höhe von monatlich 34,24 liegen (in 2005 lagen diese bei 34,26). Tatsächlich geben die Bundesbürger durchschnittlich 60 Euro im Monat für Kleidung aus.

Unter der Position Verkehr findet sich dann, dass nur 26% der tatsächlichen Ausgaben für Auto/S-Bahn/Bahn als angemessen anerkannt wurde, das macht dann in Euro 15,43 Euro aus. Wie diese Werte ermittelt werden, darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Ich kann jedoch mit Sicherheit annehmen, dass die Menschen in jener geheimnisvollen Entscheidungsgruppe nicht auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Entscheidend für die Ermittlung dieses Wertes ist eben nicht der tatsächliche Bedarf sondern die durchschnittlichen Ausgaben aller der an der Stichprobe Beteiligten. Da aber ein Viertel der Haushalte dieser Gruppe keine Ausgaben in diesen Bereich haben, senkt dies den tatsächlichen Bedarf im Regelsatz und es kommt zu dieser vollkommen absurden und nicht bedarfsdeckenden Zahl von 15,43. Im übrigen wird bei allen Positionen des Regelsatzes in dieser Weise vorgegangen.

Zu Frage der Relevanz ist auch die Position der “Finanzdienstleistungen” interessant. hier werden von den 4,08 Euro, die die erfassten Haushalte für Kontogebühren und dergleichen ausgaben, nur 25% anerkannt. Es ist also im Regelsatz für Kontogebühren nur eine Summe von 1,02 Euro anerkannt. Die Arbeitsagentur und die ARGEn setzen aber ein Konto voraus, sind aber nicht bereit diese Kosten im Existenzminimum vorzusehen. Wenn jemand kein Konto hat, kommen die Gebühren für Bareinzahlungen einer Kürzung des Regelsatzes gleich.

Also noch mal. Eine Stichprobe des VerbraucherInnenverhaltens ermittelt das Konsumverhalten der Ärmsten in unserer Gesellschaft. Ausgehend von dieser Zahl werden wiederum davon die Werte ermittelt, die die ausgeben dürfte/sollen, die das Unglück ereilt mehr als 1 Jahr erwerbslos zu sein.

Beim Ausgabeverhalten, was Nahrung, Kleidung, Telekommunikation usw. angeht ist natürlich von entscheidender Bedeutung welche Bevölkerungsgruppen eigentlich hauptsächlich in dieser Armutsgruppe, die als untere 20% der VerbraucherInnengruppen bezeichnet werden, zu finden sind. Schließlich macht es einen Unterschied, ob wir Daten von 20jährigen erheben oder von 70jährigen.

Tatsächlich sind diese Daten nicht einfach zu ermitteln, da auch hier die Bundesregierung nicht gerade großzügig mit der Veröffentlichung umgeht. Dennoch gibt es einige wenige Aussagen. So, weiß man heute dass 50% dieser Gruppe über 65 Jahre alt sind und lediglich 30% zwischen 25 und 65 Jahre liegen. Aus älteren Auswertungen der Einkommens- und Verbraucherstichproben geht hervor, dass mehr als ein Drittel dieser Gruppe Rentnerinnen über 70 Jahre sind. Es geht mir nicht darum RenterInnen zu diskriminieren. Es geht vielmehr darum, darauf hinzuweisen, das das Ausgabe und Verbrauchverhalten von RentnerInnen ein anderes ist, als das von erwerbsfähigen Menschen zwischen 25 und 65 Jahren. Ein Regelsatz, der das Ausgabe- und Verbrauchsverhalten der Menschen im ALGII Bezug korrekt abbilden würde, dürfte nur die Gruppe der 25-65 jährigen erfassen, schließlich sind lediglich alle Menschen zwischen 25-65, die länger als ein Jahr erwerbslos sind, von ALGII betroffen. Durch diese Vorgehensweise werden Menschen im ALGII-Bezug mit RentnerInnen gleichgestellt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Angaben über das unterschiedliche Ausgabeverhalten der Menschen unter und über 65 in den Auswertungen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2003 nicht mehr veröffentlicht wird. Angaben dazu finden sich dazu nur noch in älteren Auswertungen.

Abschließend wäre noch zu sagen, dass die Regierung die Änderungen in der Sozialgesetzgebung mit dem Anspruch eingeleitet hat, dass den BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld mehr Eigenverantwortung zugestanden wird, diese Eigenverantwortung aber durch die Festlegung von leistungsrelevanten und nicht-leistungsrelevanten Ausgaben diese wieder entmündigt. Es geht nicht um die häufig zitierten Pelzmäntel und Segeljachten, sondern die minimalen Ausgaben, wie: ein eigenes Auto, kleine Reisen, telefonieren mit einem Handy, Strom, Gesundheitsvorsorge, DVD´s, Haustiere, ein Stück Kuchen in einem Cafe. Alles Dinge, die zu einer sozio-kulturellen Teilhabe, die das Existenzminimum angeblich sichern soll, dazu gehören.

(Alle Angaben habe ich aus dem “LeifadenALGII / Sozialhilfe von A-Z” der AG TuWas (Hrsg) von Okober 2006, 24. Auflage)

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Hartz4-Plattform klagt auf Erhöhung des Regelsatzes

Verfasst von somluswelt am 12, Juli 2007

Zwar wurde der Regelsatz von 345 Euro vom Bundessozialgericht 2006 als ausreichend und rechtens beschieden, jedoch war damals die Klage relativ allgemein gehalten gewesen.

Die Hartz4-Plattform tritt jetzt an mit Belegen für jeden der statistisch ermittelten, gemittelten und runtergerechneten Bereich des Regelsatzes. Die Linkszeitung hat eine kleine Aufstellung erstellt:
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Bundesverfassungsgericht billigt Überprüfung von Konten

Verfasst von somluswelt am 12, Juli 2007

Heute entschied das Bundesverfassungsgerichts, dass es rechtens bei Verdacht auf Steuerbetrug oder Sozialleistungsbetrug, dass die Konten der Betroffenen überprüft werden. Allerdings müssen die Bedingungen dafür bei dem Verdacht auf Sozialleistungsbetrung noch konkretisiert werden.

Die Überprüfung der Konten-Stammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens. Bei vermutetem Sozialleistungsbetrug muss der Staat allerdings noch die Bedingungen dafür präzisieren, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem heute veröffentlichten Beschluss. Demnach muss bis Mai 2008 festgelegt werden, welche Behörden befugt sind, Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. (Quelle: tagesschau.de)

Interessant daran ist, dass die Gesetze zum “Kontodanten-Abgleich” ein Teil der Gesetze zur “Terrorbekämpfung” (wie eben in einem Interview im wdr erwähnt) darstellen und die nun auch in anderen Bereichen zum Einsatz kommen. Ich bin nicht überrascht. Damit bestätigt sich mal wieder, dass diese ganze Hysterie um Terrorismus dazu benutzt wird, die Kontrolle und Überwachung der Bürger zu verschärfen.

Zum andern meine ich, dass es doch in den Sozialbehörden, vor allem den ARGEn, schon lange diesen Kontodatenabgeleich gibt. Oder irre ich mich da?

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Spareffekte

Verfasst von somluswelt am 28, Juni 2007

Dagobert Duck lässt sich ja im Allgemeinen mit seiner Limousine zum Milliardärsclub fahren, damit er dort die Zeitung lesen kann und sich die 5 Kreuzer für diese spart, ungefähr so effektiv sind die Sparmaßnahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.

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Kosten der Unterkunft

Verfasst von somluswelt am 22, Juni 2007

Dieses Begriffsmonster, in einschlägigen Kreisen, auch KdU abgekürzt, bezeichnet den Teil des ALG II, den die Kommunen übernehmen müssen. Der Bund hat das unter dem Begriff “Hartz IV” zusammengefasste Modell für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe den Kommunen geschickt verkauft. Der Bund zahlt für jeden hilfebedürftigen Erwerbslosen (noch so ein Begriffsmonster), wenn er oder sie Single ist 345,– Euro (bei Paaren sind es nur 311,— Euro pro Nase) Regelsatz, also das was man zum Leben hat. Die Kosten für Miete und Heizung ist an den Kommunen klebengeblieben. Es gibt zwar einen Zuschuss vom Bund aber der Löwenanteil bleibt an den Kommunen hängen. Es gibt Richtwerte darüber, was eine Wohnung eines ALG II Empfängers kosten sollte und wie groß sie sein darf, diese werden aber von den jeweiligen Kommunen selbst festgelegt. In den allermeisten städtischen Kommunen liegen diese Richtwerte weit unter den realistischen Mietpreisen. Für Köln ist ein Mietpreis von 297 Euro für eine 45 qm Wohnung gedacht plus Heizkosten.

Natürlich versucht die Behörde immer wieder gerne um die Übernahme der vollen Kosten für Wohnung und Heizung herum zu kommen. Die Heizkosten werden pauschaliert, also gedeckelt, obwohl das Gesetz da ziemlich klar ist, dass die Heizkosten in voller Höhe übernommen werden müssen.

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Zwangsumzüge II

Verfasst von somluswelt am 31, Mai 2007

Wie die Zeit heute (Der vollständige Artikel ist nicht online) berichtet, stellt sich das Bundessozialgericht auf die Seite der Menschen, die gezwungen sind, ALG II Leistungen zu beziehen.

Die Mietobergrenzen für ALGII-EmpfängerInnen sind meist so festgelegt, dass nicht annähernd dem entsprechen was auf dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung steht. Mit anderen Worten, Menschen, die von der Behörde aufgefordert werden sich günstigern Wohnraum zu suchen, finden keinen Wohnraum, der den Mietobergrenzen-Vorstellungen der Kommunen entspricht, weil es diese Wohnungen so gut wie nicht gibt. Sollte es doch mal die ein oder andere Wohnung in diesem Preissegment frei sein, dann liegt die Entscheidung bei den VermieterInnen, die sich nicht immer für Erwerbslose als Neumieter entscheiden. Die allgemeine Hetze durch Politik und Medien trägt da sicher ihren Teil zu bei. Wer will schon einen Schmarotzer im Haus haben.

Statt einzugestehen, dass die Mietobergrenzen einfach zu niedrig und unrealistisch angesetzt sind, wird hier die Idee der Mietobergrenze recht freizügig umgesetzt und die davon betroffenen Menschen gezwungen, einen Teil aus ihrem sowieso nicht üppigen Regelsatz zu zahlen. Diese Praxis ist inzwischen gängig aber konkrete Zahlen dazu lassen sich nicht finden. Da jedem Menschen im ALGII Bezug ein halbes Jahr zugestanden wird, bevor er eine billigere Wohnung finden muss, ist das Thema erst langsam sichtbar geworden. Das Bundessozialgericht stellt sich nunmehr auf die Seite der ALGII BezieherInnen, schließlich kann man keine Wohnungen mieten, die es nicht gibt und auch sonst muss bei einer Aufforderung zu einem Umzug berücksichtigt werden, dass neue Mieten i.d.R. höher liegen als die Miete einer Wohnung, die schon seit 10 Jahren bewohnt wird. Auch ist das Herausreißen aus dem sozialen Umfeld und die Zwangsumsiedelung in weit entfernte Stadtgebiete nicht wünschenswert, da man verhindern will, dass sich irgendwo ein Ghetto bildet.

Der Vorsitzende Richter Peter Udsching vom Bundessozialgericht ist eindeutig:

“Die Leute haben einen Anspruch darauf, ihrer Gemeinde mit den Kosten für angemessenes Wohnen versorgt zu werden.”

“Alle Gemeinden sind jetzt gezwungen zu erheben, welchen Wohnraum es bei ihnen zu welchem Preis gibt.”

“Ein Mietspiegel, der die letzten Jahrzehnte erfasst, ist nicht maßgeblich. Es muss aktuell ermittelt werden, was neu vermietete Wohnungen kosten” (In die Mietspiegel fließen auch alte Mietenverträge ein, die preisgünstig liegen, somit ist der Mietspiegel nicht wirklich aussagekräftig.)

Mal schaun, wie lange es dauert, bis sich das alles bis zum letzen sanktionsgeilen Sachbearbeiter , der sich gebärdet, als ob er die Kosten für erwerbslose Menschen und alle anderen die auf unertstützende Hilfen angewiesen sind, aus eigener Tasche zahlen soll, herumgesprochen hat.

Gerüchteweise habe ich von einem Intranetspiel in den ARGEn gehört, dass den SachbearbeiterInnen hilft besser zu sanktionieren. Wie gesagt, ein Gerücht, ich kann mir kaum vorstellen, dass eine solche Geschmacklosigkeit mehr als nur ein schlechter Scherz ist. Wenn das aber stimmt, dann frage ich mich schon, wieso sie sich eigentlich nicht mal mit etwas Sinnvollem beschäftigen, z.B. Fördern oder die Rechtslage kennenlernen oder, besser, gleich streiken, weil mit Ihnen und ihren “Kunden” menschenunwüdrig umgegangen wird.

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Teilzeitfalle

Verfasst von somluswelt am 18, Mai 2007

Findet noch jemand außer mir den Widerspruch in diesem Absatz?

“Deshalb wird an der bestehenden Hinzuverdienstregelung im SGBII u.a. kritisiert, dass sie Fehlanreize zu einer Kombination von Erwerbstätigkeit in geringfügigem Umfang mit Arbeitslosengeld II setze. Solange zB. wegen eines geringen Verdienstpotentials die Hilfebedürfigkeit nicht vollständig überwunden werden kann, führe die Volleitbeschäftigung gegenüber einer Teilzeitbeschäftigungmit ergänzendem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht zu einer spürbaren Erhöhung des Haushaltseinkommens. Damit fehle ein wirksamer Anreiz, die Teilzeitbeschäftigung zugungsten einer Bedarf deckenden vollzeitnahen Beschäftigung auszudehen (”Teilzeitfalle”)”

Quelle

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Wieder hocken sie zusammen

Verfasst von somluswelt am 17, Mai 2007

Heute flatterte mir elektronisch der Bericht der AG Arbeitsmarkt ins Haus. Das ist eine illustre Runde von Herren und wenigen Damen, die sich doch tatsächlich Gedanken gemacht haben, wie man die Situation von Erwerbslosen noch verbessernbeschissener gestalten kann.

Ich habe es zu dieser späten Stunde nur überflogen, einige Stichworte sind hängen geblieben.

So ist da von einem soziokulturellem Mindesteinkommen von 750 Euro (für Alleinstehende) im Monat die Rede, was einem Stundenlohn von 4,50 Euro bei einer 38 Stundenwoche entspräche.

Dann gibt es noch den hübschen Vorschlag, dass alle Erwerbslosen einen Tätigkeit mit Mehraufwandsentschädigung (1 Euro Jobs) aufnehmen müssen, um ihr soziokulturelles Einkommen zu erreichen.

Was ja schon öfter durch Dorf getrieben wurde, sind die Minijobs, die es den Erwerbslosen ja ermöglichen sich ein angenehmes Leben ohne Vollzeitbeschäftigung zu erwirtschaften. Da ist die Rede von voller Anrechnung der Minijobs auf ALG II bzw. ein Freibetrag von höchstens 40 Euro. Schon mal U-Bahn gefahren, meine Herren und Damen? Ah, ich vergaß sie nehmen dann doch lieber den Chauffeur.

Ziel und Perspektive der gesammelten Vorschläge ist die Rückführung der Erwerbslosen in die Vollzeitbeschäftigung. Der Realitätsbezug ist dieser Gruppe von Menschen (Alle Mitglieder sind auf S. 26 aufgelistet) vermutlich schon vor einer Weile abhanden gekommen. Möglicherweise ist das eine Grundvoraussetzung um in solchen Arbeitsgruppen teilnehmen zu dürfen.

Mir ist schlecht.

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Stichwort:”Zwangsumzüge”

Verfasst von somluswelt am 11, Mai 2007

Für alle Menschen, die im ALGII-Bezug stehen und die Aufforderung bekommen sich billigeren Wohnraum zu suchen oder in anderer Weise ihre Kosten für ihre Unterkunft zus enken, ist es entscheidend ausreichend informiert zu sein.

Dazu ist es unbedingt wichtig, zu wissen, dass es dazu ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt (BVerwG, Urt. 30.10.2003 - 5 C 11.01).

In diesem Urteil wird der Begriff der “Angemessenheit” der Unterkunft, wie folgt ausgelegt:

…die an sich (abstrakt) für den Wohnbedarf der Kläger unangemessen hohen Unterkunftskosten (…) angemessen sind, weil die Wohnung der Kläger in den Bedarfmonaten, die im Streit sind, die einzig verfügbare oder ihm zugängliche Wohnung auf dem örtlichen Wohnugsmarkt gewesen ist. (BVerwGE 101, 194 [201]…

Oder mit anderen Worten, eine Wohnung ist dann angemessen, wenn keine andere Wohnung zu finden ist. Nicht-Existente Wohnungen können per Definitionem nicht angemessen sein!

Deswegen ist auch nicht angemessen, wenn die MitarbeiterInnen der ARGE dann verlagen, dass die betroffenen ALGII EmpfängerInnen die Differenz zwischen dem in der jeweiligen KOmune festgelegten angemessenen Wohnraum und der tatsächlichen Miete aus dem Regelsatz bezahlen müssen!

Wenn also ein solches Schreiben ins Haus kommt,würde ich folgendermaßen vorgehen:

Eine Erwerbslosenberatungsstelle oder eine Erwerbsloseninitiative vor Ort auf und mir helfen lassen.

Ich habe 6 Monate Zeit, fange an zu Suchen und protokoliere das.

Wenn ich innerhalb von 6 Monaten keine von der Behörde verlangte Wohnung finde, verlange ich, dass die Behörde die Kosten für meine Wohnung weiter voll übernehmen.

Natürlich nehme ich zu allen Terminen mit der Behörde Zeugen mit

Ich mache alles schriftlich! Lasse Mir für alles, dass ich der Behörde aushändige eine Empfangsbestätigung geben. Am Besten fahre ich, wenn ich immer Kopien der Unterlagen mitbringe und mir darauf den Eingang bestätigen lasse. Kann sein, dass einige SachbearbeiterInnen sich weigern, dann bestehe ich darauf, sonst gehe ich zur Teamleitung und sollte das nichts helfen, wende ich mich an den Leiter der ARGE im Haus.

Es gibt inzwischen auch ein Urteil dazu, dass die Behörde nicht verlangen kann, dass ich bis in alle Ewigkeit weitersuchen muss. Mir liegt das gerade nicht vor, ich trage das aber noch nach.

Denke immer daran, dass nicht wenige SachbearbeiterInnen der ARGEn keine Ahnung von obigen Urteil haben und manche auch froh sind, wenn sie von Kunden darüber informiert werden. Manche finden das auch nicht gut.

Ein aktuelleres ähnliches Urteil gibt es auch vom Sozialgericht Köln (AZ S 14 5 AS 14/05 ER vom 21.11.2006)

Hinweis: In diesem Blog erfolgt keine Rechtsberatung. Diese bleibt rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Das deutsche Rechtsberatungsgesetz(RBerG) verbietet eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt.

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Des Wahnsinns letzter Schrei

Verfasst von somluswelt am 1, November 2006

Unter dem Titel ueber arbeiten geht das Fimlfestival zu Arbeit, Wirtschaft und Globalisierung Der Gesellschafter auf Tournee. Am 09.11.2006 erreicht es auch Köln.

Am 10.11.2006, um 17:30 Uhr zeigt der lokale Filmpartner Kölner Erwerbslose in Aktion (KEA e.V.) den Film Des Wahnsinns letzter Schrei mit anschließender Diskussion und Veranstaltung. Anwesende Gäste: Heiko Naumann (KEA), Bärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin), Protagonistin aus dem Film (Berliner Kampagne gegen Hartz IV).

Im Anschluß daran, sind alle Interessierten herzlich eingeladen ab 20:30 sich im Kölner ArbeitslosenZentrum (KALZ) zu einer gemütlichen Runde mit den Gästen und Kölner Aktiven gegen Hartz IV zu diskutieren. Als Gäste werden ebenfalls Heiko Naumann und Bärbel Schönfinger erwartet. Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein.

Des Wahnsinns letzter Schrei

BRD 2005. Deutsche Unternehmen schreiben Rekordgewinne. Es wird so viel Geld verdient wie noch nie. Gleichzeitig gibt es immer mehr Arbeitslose, die immer stärker unter Druck gesetzt werden. Sie werden per Gesetz gezwungen unterhalb der Armutsgrenze zu leben und fuer 1,50 Euro Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. ‘Des Wahnsinns letzter Schrei’ versucht zu erklären, wie diese Phänomene nebeneinander bestehen können. - Ein Film ueber die Arbeitsmarktreform und über die ideologische Neuausrichtung im Land, in Zeiten, da die Verteilung des produzierten Reichtums neu verhandelt wird. (Quelle: aus dem Begleitheft zur Veranstaltung)
In zehn Kapiteln beschreiben die Regisseurinnen Bärbel Schönafinger und Tanja von Dahlern die aktuelle ideologische Neuausrichtung. Sie haben Kongresse und Parteiveranstaltungen bereist, Interviews mit Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern geführt. Ihre engagierte Dokumentation entlarvt die Gehirnwäsche seitens der »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« oder der Bertelsmann Stiftung, die beide die Heilslehre des Neoliberalismus propagieren, als schiere Ideologieproduktion: Die Wirtschaftsflaute wird genutzt, um eine neoliberale Stimmung zu schüren, in der der eingeschlagene ökonomische Kurs als einzig mögliche Marschrichtung erscheint. (Quelle)

Kino: Filmpalast (Hohenzollernring 22-24, 50672 Köln)
Vorfilm: Scham
Start: 17:30 Uhr

Gäste:Heiko Naumann (KEA e.V.), Brärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin), Protagonistin aus dem Film (Berliner Kampagne gegen Hartz IV)

Anschließende Veranstaltung der Kölner Erwerbslosen in Aktion (KEA e.V)

Ort: Kölner ArbeitslosenZentrum (KALZ) (Herbrandtstr. 8, Köln Ehrenfeld)
Start: 20:30 Uhr

Gäste: Heiko Naumann (KEA e.V.), Bärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin)

Das gesamte Festivalprogram und findet sich hier: Fimfestival auf Tournee. Dort findet ihr auch die anderen Veranstaltungsstädte.

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Imageprobleme

Verfasst von somluswelt am 1, November 2006

Nicht, weil die bisherigen Regelungen des SGB II asozial sind und nicht, weil sie zutiefst gegen die Menschenwürde und gegen diverse Grundrechte und bürgerliche Rechte verstoßen und nicht, weil auch das christliche Verständnis ein anderes Menschenbild enthält, als es in Hartz IV angelegt ist, wollen die Christdemokratischen eine Entschärfung des SGB II. Weil sie um das Image ihrer Partei fürchten, soll Hartz IV entschärft werden. Image ist alles. Mir soll es recht sein. Es ist ja auch egal, was die Herren und Damen motiviert. Spricht aber nicht für sie, so als Menschen. (Quelle)

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Kommentar zur Nacht

Verfasst von somluswelt am 18, Oktober 2006

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Leistungsmißbrauch im großen Maßstab?

Verfasst von somluswelt am 28, August 2006

Während sich unsere realitätsabgewandten PolitikerInnen (ich weiß, das Adjektiv ist eigentlich überflüssig, da realitätsferne Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche PolitikerInnenlaufbahn ist) allabendlich den Kopf zerbrechen, mit welchen zynischen Vorschlägen sie auch weiterhin davon ablenkten können, dass sie der Arbeitsmarktsituation auch nicht einen konstruktiven Vorschlag entgegensetzten können, nutzen andere, die von denselben PolitikerInnen geschaffenen Systeme scham- und hemmungslos aus.

Nein, ich spreche nicht von den Erwerbslosen. Ich spreche von den Institutionen, die Integrationsjobs vermitteln und so eine Menge Geld bekommen, um sich zu sanieren oder, wie in dem mir vorliegenden Fall, noch mehr Schulden zu machen und letztlich dann durch zusätzliche Gelder aus Landes oder Stadtmittel gerettet werden müssen. Wobei man sich fragt, wo das Geld so versickert.

Seit ca. 10 Jahren gibt es die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB), die in der überbetrieblichen Ausbildung eingesetzt wird und zu 75% der Stadt Köln gehört. Ich habe sagen hören, dass diese Einrichtung mit jährlich 300.000 ,– Euro im städtischen Haushalt zu Buche schlägt. Okay, kann man denken, dafür dass dort junge Menschen eine Chance auf eine qualifizierte Ausbildung haben, die sonst keine finden, keine allzu große Summe.

Aber, so habe ich mir ebenfalls sagen lassen, sie bilden nicht aus. Vielmehr verteilen sie ca. 160 Erwerbslose in Integrationsmaßnahmen. Ich muss doch mal fragen, sind denn Parkhausservice, Spielplatzservice, Grünanlagenreinigung, Wachschutz und Fahrgast- und Fahrzeugservice im öffentlichen Nahverkehr tatsächlich zusätzliche und gemeinnützige Arbeiten? Und was, frage ich mich, passiert da eigentlich in der gut ausgestatteten Schlosserei und Schreinerei der KGAB, in der eigentlich ausgebildet werden sollte? Wieso wurdenKGAB-Mitarbeiter in der Nähe von Demonstrationen gesichtet? Und wieso tragen alle Menschen, die die Wohnanlagen an der Bonner Straße/Höhe Cäsarenstraße pflegen, Jacken, die sie als Mitarbeiter der KGAB ausweisen? Man hört, dass einige dieser Mitarbeiter schon das dritte Mal diese Integrationsmaßnahme durchlaufen, was ungesetzlich wäre, wenn es so wäre. Und wenn es so wäre, dass die 25% Zeit für Weiterbildung und Qualifizierung nur auf dem Papier stattfinden, wäre das wirklich skandalös.

Ein Bekannter von mir meinte etwas resigniert, letztes Jahr wären wohl die Parkhausbetreuer noch als reguläre Arbeit angeboten worden, heute würde das von solchen Institutionen betreut werden. Also, wenn das so ist, dann wäre das wirklich schon anrüchig.

Ich denke an meine kleine Rechnung, die ich vor einiger Zeit hier aufgemacht habe, 160 Ein-Euro-Jobber sind nach Adam Riese Einnahmen im Rahmen der Aufwandsentschädigung von monatlich 56.000 Euro, bei 19 festangestellten Mitarbeitern. Die Ein-Euro-Jobber kosten den Träger ja nicht allzu viel. Wo ist das ganze Geld, also die 300.000 Euro von der Stadt und 670.000 Euro von der ARGE, die diese Einrichtung, die ausbilden soll und es nicht macht, erhält. Wieso hat die KGAB nun weitere 500.000 Euro Schulden? Bin jetzt nur ich verwirrt? Wo ist denn das ganze Geld geblieben?

Und morgen soll im Kölner Stadtrat entschieden werden, ob die KGAB diese weiteren 500.000 Euro bekommt, um 19 Festangestellte Mitarbeitern weiterhin zu ermöglichen Erwerbslosemenschen sozialversicherungsfrei in Bereichen anzustellen, denen der Zusatz “zusätzlich” höchstens unter deutlicher Beugung des Wortinhaltes zugestanden werden kann und die mit ihren Mitarbeitern in Integrationsmaßnahmen reguläre Arbeitsplätze verdrängen? Kann es denn möglich sein, dass der Stadtrat der Stadt Köln tatsächlich eine Institution weiterträgt, die den Eindruck macht, dass sie Leistungsmissbrauch im großen Maßstab betreibt?

Es heißt, dass die Abgeordneten der Linken Fraktion auch dafür stimmen wollen, weil sie grundsätzlich die Einrichtung eine gute Idee finden. Aber was wäre, wenn es tatsächlich der Fall ist, dass dortige Ein-Euro-Job-Anwärter ohne Rechtsbehelfsbelehrung unter Androhung der Leistungsverweigerung zur Unterschrift auf den Verträgen gezwungen werden? Mit anderen Worten, keine Zeit zum Nachdenken und rechtswidiger Umgang mit Erwerbslosen. Kann eine Partei, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen, die KGAB wirklich unterstützen?

Wenn das alles so ist, dann sollte diese Einrichtung nicht weiter unterstützt werden, da sie gegen Recht und Gesetz verstößt und mehr als anrüchig handelt. Wenn das alles so ist, zerstört diese Einrichtung mit ihren Angeboten reguläre Arbeit. Wenn das alles so ist, wäre es eine große Schweinerei noch mehr Geld in die KGAB zu stecken.

Hartz IV gehört abgeschafft und nicht durch Finanzspritzen in scheinbar unbegrenzter Höhe unterstützt werden.

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Gerichte und Arbeitsscheue

Verfasst von somluswelt am 18, August 2006

Weil ich leider im Moment keine Zeit habe darüber zu schreiben, verlinke ich mal auf

die zenzizenziezenci armee fraktion

telepolis (via)
das labournet unter dem Stichwort: Lohnwucher

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