Somlus Welt

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Regelsatz

Verfasst von somluswelt am 28, August 2007

In all dem Getöse um “Hartz IV”, ob nun die einen krakeelen, es sei zu viel und die anderen gebetsmühlenartig wiederholen, dass es zu einem menschenwürdigen Leben nicht ausreicht, stellt sich niemand die Frage, wie es eigentlich zu der Summe kommt, von der ein sogenannter erwerbsfähiger Hilfebedürftiger so außerordentlich angenehm leben kann.

Für alle, die der Thematik nicht nahe stehen, erst einmal eine Klärung. Das ALGII zerfällt in zwei Teile. Zum einen hätten wir da die Kosten für die Unterkunft und Heizung, die in der Hauptsache von den jeweiligen Kommunen getragen werden müssen und den sogenannten Regelsatz, von dem man alles andere bestreiten muss, der vom Bund übernommen wird. Für eine alleinstehende Person beträgt dieser Regelsatz derzeit 347,– Euro. Menschen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft, eingetragenen PartnerInnenschaft leben oder verheiratet sind, gesteht man immerhin noch 313,– Euro zum Leben zu.

Wie dieser Regelsatz zustande kommt ist eine hochspannende Angelegenheit und eine hochkomplexe.

Die Grundlage bildet die statistisch ermittelten Verbraucherausgaben der untersten 20% der VerbraucherIn, und eben nicht ein Warenkorbs für anerkannten Grundbedarf. Diese Vorgehensweise ist wichtig, weil so nicht der tatsächliche Bedarf eines Menschen im ALGII-Bezug ermittelt wird, sondern lediglich Durchschnittswerte aller von der Stichprobe erfassten Haushalte. Diese werden regelmäßig in einer Verbraucher- und Einkommensstichprobe ermittelt. Die letzte dieser Stichproben fand im Jahr 2003 statt und bildet die Grundlage für den Regelsatz ab 2006, für den Regelsatz von 2005 war es noch die Verbraucher- und Einkommensstickprobe von 1998. Nach Adam Riese hätte man eigentlich mit einer Erhöhung des Regelsatzes rechnen müssen, da ja nach und nach Alles etwas teuerer wird. So ist es aber nicht gekommen, lediglich die Werte bei den “Bedarfspositionen”, also dem, wie sich die Verantwortlichen die Aufteilung des Regelsatzes vorstellen, haben sich etwas verschoben. Nur einige wenige Beispiele: gestand man für den Regelsatz in 2005 noch 142,54 Euro für Ernährung zu, sind es ab 2006 nur noch 135,48 Euro, während für “Nachrichtenübermittlung” in 2005 lediglich 22.37 Euro als angemessen betrachtet wurden, ab 2006 jedoch 30,25 Euro.

Wichtig zu wissen ist auch, dass zwar die Sozialhilfebezieher vor der Auswertung der Daten herausgenommen werden aber nicht von Anfang an, sondern erst nachdem die Verbrauchergruppen unter Einschluss der Sozialhilfebezieher festgelegt wurden.

Tatsächlich ergab die Verbraucherstichprobe, dass die Menschen, die die untersten 20% der Verbrauchergruppe darstellen für ihr Leben nach Abzug der Miete 496,64 Euro ausgaben. Das ist immerhin ein Unterschied von 149,64 zum Regelsatz. (Auf den Aspekt, dass die Nettoeinkommen und -ausgaben der untersten VerbraucherInnengruppen sinken, will ich hier nicht eingehen)

Ab hier wird es wirkich interessant.

Aus dem Ergebnis der VerbraucherInnenstichprobe werden dann alle nicht “regelsatz-relevanten” Ausgaben rausgefiltert. Und dann wird das Ergebnis (496,64 Euro) auf die den Regelsatz von 347 runtergerechnet. Diese Aufgabe übernimmt eine Gruppe unbekannter Menschen, die aus Regierung, Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Armutswissenschaft kommen, in nicht-öffentlichen Sitzungen. Dabei stützen sie sich auch auf Daten einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, die bis heute unter Verschluss gehalten werden. Der Versuch diese Runterrechnerei ebenfalls geheim zu halten, konnte glücklicherweise nicht aufrechterhalten bleiben. Die Angaben über die untersten 20% der VerbaucherInnengruppen und auch die Zusammensetzung der sogenannten regelsatzrelevanten bzw. irrelevanten Positionen sind heutzutage öffentlich zugänglich.

Aus diesen Daten ergibt sich folgendes Bild:

Von den tatsächlichen Ausgaben der erfassten Verbrauchergruppen werden immer nur Teile anerkannt. Eines der berühmtesten Beispiele war für den Regelsatz 2005, dass nur 90% der Ausgaben für den Regelsatz anerkannt wurde, weil man so den Kauf von Pelzmänteln und Maßkleidung unterbinden wollte. Inzwischen gesteht man wohl auch den Armen wieder Pelzmäntel zu, weswegen für den Regelsatz 2006 100% anerkannt wurden. Allerdings sind die Ausgaben für Kleidung bei der untersten VerbraucherInnengruppe seit 1998 um 20% gesunken, womit wir wieder bei einer Festlegung der Ausgaben für Kleidung in Höhe von monatlich 34,24 liegen (in 2005 lagen diese bei 34,26). Tatsächlich geben die Bundesbürger durchschnittlich 60 Euro im Monat für Kleidung aus.

Unter der Position Verkehr findet sich dann, dass nur 26% der tatsächlichen Ausgaben für Auto/S-Bahn/Bahn als angemessen anerkannt wurde, das macht dann in Euro 15,43 Euro aus. Wie diese Werte ermittelt werden, darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Ich kann jedoch mit Sicherheit annehmen, dass die Menschen in jener geheimnisvollen Entscheidungsgruppe nicht auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Entscheidend für die Ermittlung dieses Wertes ist eben nicht der tatsächliche Bedarf sondern die durchschnittlichen Ausgaben aller der an der Stichprobe Beteiligten. Da aber ein Viertel der Haushalte dieser Gruppe keine Ausgaben in diesen Bereich haben, senkt dies den tatsächlichen Bedarf im Regelsatz und es kommt zu dieser vollkommen absurden und nicht bedarfsdeckenden Zahl von 15,43. Im übrigen wird bei allen Positionen des Regelsatzes in dieser Weise vorgegangen.

Zu Frage der Relevanz ist auch die Position der “Finanzdienstleistungen” interessant. hier werden von den 4,08 Euro, die die erfassten Haushalte für Kontogebühren und dergleichen ausgaben, nur 25% anerkannt. Es ist also im Regelsatz für Kontogebühren nur eine Summe von 1,02 Euro anerkannt. Die Arbeitsagentur und die ARGEn setzen aber ein Konto voraus, sind aber nicht bereit diese Kosten im Existenzminimum vorzusehen. Wenn jemand kein Konto hat, kommen die Gebühren für Bareinzahlungen einer Kürzung des Regelsatzes gleich.

Also noch mal. Eine Stichprobe des VerbraucherInnenverhaltens ermittelt das Konsumverhalten der Ärmsten in unserer Gesellschaft. Ausgehend von dieser Zahl werden wiederum davon die Werte ermittelt, die die ausgeben dürfte/sollen, die das Unglück ereilt mehr als 1 Jahr erwerbslos zu sein.

Beim Ausgabeverhalten, was Nahrung, Kleidung, Telekommunikation usw. angeht ist natürlich von entscheidender Bedeutung welche Bevölkerungsgruppen eigentlich hauptsächlich in dieser Armutsgruppe, die als untere 20% der VerbraucherInnengruppen bezeichnet werden, zu finden sind. Schließlich macht es einen Unterschied, ob wir Daten von 20jährigen erheben oder von 70jährigen.

Tatsächlich sind diese Daten nicht einfach zu ermitteln, da auch hier die Bundesregierung nicht gerade großzügig mit der Veröffentlichung umgeht. Dennoch gibt es einige wenige Aussagen. So, weiß man heute dass 50% dieser Gruppe über 65 Jahre alt sind und lediglich 30% zwischen 25 und 65 Jahre liegen. Aus älteren Auswertungen der Einkommens- und Verbraucherstichproben geht hervor, dass mehr als ein Drittel dieser Gruppe Rentnerinnen über 70 Jahre sind. Es geht mir nicht darum RenterInnen zu diskriminieren. Es geht vielmehr darum, darauf hinzuweisen, das das Ausgabe und Verbrauchverhalten von RentnerInnen ein anderes ist, als das von erwerbsfähigen Menschen zwischen 25 und 65 Jahren. Ein Regelsatz, der das Ausgabe- und Verbrauchsverhalten der Menschen im ALGII Bezug korrekt abbilden würde, dürfte nur die Gruppe der 25-65 jährigen erfassen, schließlich sind lediglich alle Menschen zwischen 25-65, die länger als ein Jahr erwerbslos sind, von ALGII betroffen. Durch diese Vorgehensweise werden Menschen im ALGII-Bezug mit RentnerInnen gleichgestellt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Angaben über das unterschiedliche Ausgabeverhalten der Menschen unter und über 65 in den Auswertungen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2003 nicht mehr veröffentlicht wird. Angaben dazu finden sich dazu nur noch in älteren Auswertungen.

Abschließend wäre noch zu sagen, dass die Regierung die Änderungen in der Sozialgesetzgebung mit dem Anspruch eingeleitet hat, dass den BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld mehr Eigenverantwortung zugestanden wird, diese Eigenverantwortung aber durch die Festlegung von leistungsrelevanten und nicht-leistungsrelevanten Ausgaben diese wieder entmündigt. Es geht nicht um die häufig zitierten Pelzmäntel und Segeljachten, sondern die minimalen Ausgaben, wie: ein eigenes Auto, kleine Reisen, telefonieren mit einem Handy, Strom, Gesundheitsvorsorge, DVD´s, Haustiere, ein Stück Kuchen in einem Cafe. Alles Dinge, die zu einer sozio-kulturellen Teilhabe, die das Existenzminimum angeblich sichern soll, dazu gehören.

(Alle Angaben habe ich aus dem “LeifadenALGII / Sozialhilfe von A-Z” der AG TuWas (Hrsg) von Okober 2006, 24. Auflage)

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Des Wahnsinns letzter Schrei

Verfasst von somluswelt am 1, November 2006

Unter dem Titel ueber arbeiten geht das Fimlfestival zu Arbeit, Wirtschaft und Globalisierung Der Gesellschafter auf Tournee. Am 09.11.2006 erreicht es auch Köln.

Am 10.11.2006, um 17:30 Uhr zeigt der lokale Filmpartner Kölner Erwerbslose in Aktion (KEA e.V.) den Film Des Wahnsinns letzter Schrei mit anschließender Diskussion und Veranstaltung. Anwesende Gäste: Heiko Naumann (KEA), Bärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin), Protagonistin aus dem Film (Berliner Kampagne gegen Hartz IV).

Im Anschluß daran, sind alle Interessierten herzlich eingeladen ab 20:30 sich im Kölner ArbeitslosenZentrum (KALZ) zu einer gemütlichen Runde mit den Gästen und Kölner Aktiven gegen Hartz IV zu diskutieren. Als Gäste werden ebenfalls Heiko Naumann und Bärbel Schönfinger erwartet. Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein.

Des Wahnsinns letzter Schrei

BRD 2005. Deutsche Unternehmen schreiben Rekordgewinne. Es wird so viel Geld verdient wie noch nie. Gleichzeitig gibt es immer mehr Arbeitslose, die immer stärker unter Druck gesetzt werden. Sie werden per Gesetz gezwungen unterhalb der Armutsgrenze zu leben und fuer 1,50 Euro Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. ‘Des Wahnsinns letzter Schrei’ versucht zu erklären, wie diese Phänomene nebeneinander bestehen können. - Ein Film ueber die Arbeitsmarktreform und über die ideologische Neuausrichtung im Land, in Zeiten, da die Verteilung des produzierten Reichtums neu verhandelt wird. (Quelle: aus dem Begleitheft zur Veranstaltung)
In zehn Kapiteln beschreiben die Regisseurinnen Bärbel Schönafinger und Tanja von Dahlern die aktuelle ideologische Neuausrichtung. Sie haben Kongresse und Parteiveranstaltungen bereist, Interviews mit Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern geführt. Ihre engagierte Dokumentation entlarvt die Gehirnwäsche seitens der »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« oder der Bertelsmann Stiftung, die beide die Heilslehre des Neoliberalismus propagieren, als schiere Ideologieproduktion: Die Wirtschaftsflaute wird genutzt, um eine neoliberale Stimmung zu schüren, in der der eingeschlagene ökonomische Kurs als einzig mögliche Marschrichtung erscheint. (Quelle)

Kino: Filmpalast (Hohenzollernring 22-24, 50672 Köln)
Vorfilm: Scham
Start: 17:30 Uhr

Gäste:Heiko Naumann (KEA e.V.), Brärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin), Protagonistin aus dem Film (Berliner Kampagne gegen Hartz IV)

Anschließende Veranstaltung der Kölner Erwerbslosen in Aktion (KEA e.V)

Ort: Kölner ArbeitslosenZentrum (KALZ) (Herbrandtstr. 8, Köln Ehrenfeld)
Start: 20:30 Uhr

Gäste: Heiko Naumann (KEA e.V.), Bärbel Schönfinger (Regisseurin, Berlin)

Das gesamte Festivalprogram und findet sich hier: Fimfestival auf Tournee. Dort findet ihr auch die anderen Veranstaltungsstädte.

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Imageprobleme

Verfasst von somluswelt am 1, November 2006

Nicht, weil die bisherigen Regelungen des SGB II asozial sind und nicht, weil sie zutiefst gegen die Menschenwürde und gegen diverse Grundrechte und bürgerliche Rechte verstoßen und nicht, weil auch das christliche Verständnis ein anderes Menschenbild enthält, als es in Hartz IV angelegt ist, wollen die Christdemokratischen eine Entschärfung des SGB II. Weil sie um das Image ihrer Partei fürchten, soll Hartz IV entschärft werden. Image ist alles. Mir soll es recht sein. Es ist ja auch egal, was die Herren und Damen motiviert. Spricht aber nicht für sie, so als Menschen. (Quelle)

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Kommentar zur Nacht

Verfasst von somluswelt am 18, Oktober 2006

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Leistungsmißbrauch im großen Maßstab?

Verfasst von somluswelt am 28, August 2006

Während sich unsere realitätsabgewandten PolitikerInnen (ich weiß, das Adjektiv ist eigentlich überflüssig, da realitätsferne Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche PolitikerInnenlaufbahn ist) allabendlich den Kopf zerbrechen, mit welchen zynischen Vorschlägen sie auch weiterhin davon ablenkten können, dass sie der Arbeitsmarktsituation auch nicht einen konstruktiven Vorschlag entgegensetzten können, nutzen andere, die von denselben PolitikerInnen geschaffenen Systeme scham- und hemmungslos aus.

Nein, ich spreche nicht von den Erwerbslosen. Ich spreche von den Institutionen, die Integrationsjobs vermitteln und so eine Menge Geld bekommen, um sich zu sanieren oder, wie in dem mir vorliegenden Fall, noch mehr Schulden zu machen und letztlich dann durch zusätzliche Gelder aus Landes oder Stadtmittel gerettet werden müssen. Wobei man sich fragt, wo das Geld so versickert.

Seit ca. 10 Jahren gibt es die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB), die in der überbetrieblichen Ausbildung eingesetzt wird und zu 75% der Stadt Köln gehört. Ich habe sagen hören, dass diese Einrichtung mit jährlich 300.000 ,– Euro im städtischen Haushalt zu Buche schlägt. Okay, kann man denken, dafür dass dort junge Menschen eine Chance auf eine qualifizierte Ausbildung haben, die sonst keine finden, keine allzu große Summe.

Aber, so habe ich mir ebenfalls sagen lassen, sie bilden nicht aus. Vielmehr verteilen sie ca. 160 Erwerbslose in Integrationsmaßnahmen. Ich muss doch mal fragen, sind denn Parkhausservice, Spielplatzservice, Grünanlagenreinigung, Wachschutz und Fahrgast- und Fahrzeugservice im öffentlichen Nahverkehr tatsächlich zusätzliche und gemeinnützige Arbeiten? Und was, frage ich mich, passiert da eigentlich in der gut ausgestatteten Schlosserei und Schreinerei der KGAB, in der eigentlich ausgebildet werden sollte? Wieso wurdenKGAB-Mitarbeiter in der Nähe von Demonstrationen gesichtet? Und wieso tragen alle Menschen, die die Wohnanlagen an der Bonner Straße/Höhe Cäsarenstraße pflegen, Jacken, die sie als Mitarbeiter der KGAB ausweisen? Man hört, dass einige dieser Mitarbeiter schon das dritte Mal diese Integrationsmaßnahme durchlaufen, was ungesetzlich wäre, wenn es so wäre. Und wenn es so wäre, dass die 25% Zeit für Weiterbildung und Qualifizierung nur auf dem Papier stattfinden, wäre das wirklich skandalös.

Ein Bekannter von mir meinte etwas resigniert, letztes Jahr wären wohl die Parkhausbetreuer noch als reguläre Arbeit angeboten worden, heute würde das von solchen Institutionen betreut werden. Also, wenn das so ist, dann wäre das wirklich schon anrüchig.

Ich denke an meine kleine Rechnung, die ich vor einiger Zeit hier aufgemacht habe, 160 Ein-Euro-Jobber sind nach Adam Riese Einnahmen im Rahmen der Aufwandsentschädigung von monatlich 56.000 Euro, bei 19 festangestellten Mitarbeitern. Die Ein-Euro-Jobber kosten den Träger ja nicht allzu viel. Wo ist das ganze Geld, also die 300.000 Euro von der Stadt und 670.000 Euro von der ARGE, die diese Einrichtung, die ausbilden soll und es nicht macht, erhält. Wieso hat die KGAB nun weitere 500.000 Euro Schulden? Bin jetzt nur ich verwirrt? Wo ist denn das ganze Geld geblieben?

Und morgen soll im Kölner Stadtrat entschieden werden, ob die KGAB diese weiteren 500.000 Euro bekommt, um 19 Festangestellte Mitarbeitern weiterhin zu ermöglichen Erwerbslosemenschen sozialversicherungsfrei in Bereichen anzustellen, denen der Zusatz “zusätzlich” höchstens unter deutlicher Beugung des Wortinhaltes zugestanden werden kann und die mit ihren Mitarbeitern in Integrationsmaßnahmen reguläre Arbeitsplätze verdrängen? Kann es denn möglich sein, dass der Stadtrat der Stadt Köln tatsächlich eine Institution weiterträgt, die den Eindruck macht, dass sie Leistungsmissbrauch im großen Maßstab betreibt?

Es heißt, dass die Abgeordneten der Linken Fraktion auch dafür stimmen wollen, weil sie grundsätzlich die Einrichtung eine gute Idee finden. Aber was wäre, wenn es tatsächlich der Fall ist, dass dortige Ein-Euro-Job-Anwärter ohne Rechtsbehelfsbelehrung unter Androhung der Leistungsverweigerung zur Unterschrift auf den Verträgen gezwungen werden? Mit anderen Worten, keine Zeit zum Nachdenken und rechtswidiger Umgang mit Erwerbslosen. Kann eine Partei, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen, die KGAB wirklich unterstützen?

Wenn das alles so ist, dann sollte diese Einrichtung nicht weiter unterstützt werden, da sie gegen Recht und Gesetz verstößt und mehr als anrüchig handelt. Wenn das alles so ist, zerstört diese Einrichtung mit ihren Angeboten reguläre Arbeit. Wenn das alles so ist, wäre es eine große Schweinerei noch mehr Geld in die KGAB zu stecken.

Hartz IV gehört abgeschafft und nicht durch Finanzspritzen in scheinbar unbegrenzter Höhe unterstützt werden.

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Gerichte und Arbeitsscheue

Verfasst von somluswelt am 18, August 2006

Weil ich leider im Moment keine Zeit habe darüber zu schreiben, verlinke ich mal auf

die zenzizenziezenci armee fraktion

telepolis (via)
das labournet unter dem Stichwort: Lohnwucher

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Wachsam bleiben

Verfasst von somluswelt am 13, August 2006

Seit einigen Tagen denke ich über den Satz “Ich habe doch nur Befehle befolgt” nach. Wenn ich so einen Blick in die ARGEs werfe, fällt mir auf, dass die MitarbeiterInnen da zu HandlangerInnen unserer sogenannten politischen und wirtschaftlichen Eliten degradiert werden. Warum wehren die sich nicht auch? Verstöße gegen das Grundgesetz und die Menschlichkeit sind nicht arbeitsvertraglich zu vereinbaren.

Glücklicherweise höre ich von den ein oder anderen MitarbeiterInnen, die sich noch daran erinnern, dass sie eigentlich mal den Menschen helfen sollten. Andererseits höre ich auch von MitarbeiterInnen, die sich gegenseitig darin befeuern und es als eine Art sportlichen Wettbewerb betrachten, “Sozialschmarotzer” zu überführen: Wie man ALG II EmpfängerInnen so überrumpelt, dass sie eine unangemeldeten Hausbesuch zustimmen, bevor sie wissen, wie ihnen geschieht, wie man trotz zweier Kühlschränke im Haushalt und einem Wassergraben zwischen den Wohnbereichen noch eine “Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft” nachweisen kann. Widerlich ist das.

Was also Termine und Vorschläge von Sachbearbeitern der ARGEs angeht, immer (absolut immer) nicht ohne Zeugen hingehen. bei den örtlichen Erwerbslosenzentren und -gruppen findet sich immer jemand, der oder die mitgeht.

Grundsätzlich nichts unterschreiben! Unterlagen mitnehmen und von kompetenten Beratungsstellen überprüfen lassen!

Kontakte zu Beratungsstellen und Erwerbslosengruppen finden sich u.a. im Erwerbslosenforum

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