Zwangsumzüge II

Wie die Zeit heute (Der vollständige Artikel ist nicht online) berichtet, stellt sich das Bundessozialgericht auf die Seite der Menschen, die gezwungen sind, ALG II Leistungen zu beziehen.

Die Mietobergrenzen für ALGII-EmpfängerInnen sind meist so festgelegt, dass nicht annähernd dem entsprechen was auf dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung steht. Mit anderen Worten, Menschen, die von der Behörde aufgefordert werden sich günstigern Wohnraum zu suchen, finden keinen Wohnraum, der den Mietobergrenzen-Vorstellungen der Kommunen entspricht, weil es diese Wohnungen so gut wie nicht gibt. Sollte es doch mal die ein oder andere Wohnung in diesem Preissegment frei sein, dann liegt die Entscheidung bei den VermieterInnen, die sich nicht immer für Erwerbslose als Neumieter entscheiden. Die allgemeine Hetze durch Politik und Medien trägt da sicher ihren Teil zu bei. Wer will schon einen Schmarotzer im Haus haben.

Statt einzugestehen, dass die Mietobergrenzen einfach zu niedrig und unrealistisch angesetzt sind, wird hier die Idee der Mietobergrenze recht freizügig umgesetzt und die davon betroffenen Menschen gezwungen, einen Teil aus ihrem sowieso nicht üppigen Regelsatz zu zahlen. Diese Praxis ist inzwischen gängig aber konkrete Zahlen dazu lassen sich nicht finden. Da jedem Menschen im ALGII Bezug ein halbes Jahr zugestanden wird, bevor er eine billigere Wohnung finden muss, ist das Thema erst langsam sichtbar geworden. Das Bundessozialgericht stellt sich nunmehr auf die Seite der ALGII BezieherInnen, schließlich kann man keine Wohnungen mieten, die es nicht gibt und auch sonst muss bei einer Aufforderung zu einem Umzug berücksichtigt werden, dass neue Mieten i.d.R. höher liegen als die Miete einer Wohnung, die schon seit 10 Jahren bewohnt wird. Auch ist das Herausreißen aus dem sozialen Umfeld und die Zwangsumsiedelung in weit entfernte Stadtgebiete nicht wünschenswert, da man verhindern will, dass sich irgendwo ein Ghetto bildet.

Der Vorsitzende Richter Peter Udsching vom Bundessozialgericht ist eindeutig:

„Die Leute haben einen Anspruch darauf, ihrer Gemeinde mit den Kosten für angemessenes Wohnen versorgt zu werden.“

„Alle Gemeinden sind jetzt gezwungen zu erheben, welchen Wohnraum es bei ihnen zu welchem Preis gibt.“

„Ein Mietspiegel, der die letzten Jahrzehnte erfasst, ist nicht maßgeblich. Es muss aktuell ermittelt werden, was neu vermietete Wohnungen kosten“ (In die Mietspiegel fließen auch alte Mietenverträge ein, die preisgünstig liegen, somit ist der Mietspiegel nicht wirklich aussagekräftig.)

Mal schaun, wie lange es dauert, bis sich das alles bis zum letzen sanktionsgeilen Sachbearbeiter , der sich gebärdet, als ob er die Kosten für erwerbslose Menschen und alle anderen die auf unertstützende Hilfen angewiesen sind, aus eigener Tasche zahlen soll, herumgesprochen hat.

Gerüchteweise habe ich von einem Intranetspiel in den ARGEn gehört, dass den SachbearbeiterInnen hilft besser zu sanktionieren. Wie gesagt, ein Gerücht, ich kann mir kaum vorstellen, dass eine solche Geschmacklosigkeit mehr als nur ein schlechter Scherz ist. Wenn das aber stimmt, dann frage ich mich schon, wieso sie sich eigentlich nicht mal mit etwas Sinnvollem beschäftigen, z.B. Fördern oder die Rechtslage kennenlernen oder, besser, gleich streiken, weil mit Ihnen und ihren „Kunden“ menschenunwüdrig umgegangen wird.

2 Antworten zu “Zwangsumzüge II

  1. Pingback: Kosten der Unterkunft « Somlus Welt

  2. Als ich in Göttingen, kurz nach der Dissertation war´s, mal übergangsweise für ein paar Monate Sozialhilfe bezog, wollte mich das Amt zwingen, in eine städtische Sozialwohnung umzuziehen, weil 500 DM für eine 50qm-Wohnung zu teuer sei. Quelle: Der Mietpreisspiegel von Gelsenkirchen, den die Stadt Göttingen deswegen heranzieht, weil er der mit den niedrigsten Mieten in Westdeutschland ist. Mein Anwalt stellte dann mal wieder fest, dass die Vorgehensweise des Sozialamts im rechtsfreien Raum erfolgte, wie übrigens jeder ihrer versuchten Schikanen gegen mich. Aber welcher normale Sozialhilfeempfänger nahm sich schon einen Rechtsanwalt? Zu empfehlen ist dies allerdings. Ich möchte es sogar ausdrücklich jeder einzelnen Person empfehlen, die ALG 2 bezieht.

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