In all dem Getöse um „Hartz IV“, ob nun die einen krakeelen, es sei zu viel und die anderen gebetsmühlenartig wiederholen, dass es zu einem menschenwürdigen Leben nicht ausreicht, stellt sich niemand die Frage, wie es eigentlich zu der Summe kommt, von der ein sogenannter erwerbsfähiger Hilfebedürftiger so außerordentlich angenehm leben kann.
Für alle, die der Thematik nicht nahe stehen, erst einmal eine Klärung. Das ALGII zerfällt in zwei Teile. Zum einen hätten wir da die Kosten für die Unterkunft und Heizung, die in der Hauptsache von den jeweiligen Kommunen getragen werden müssen und den sogenannten Regelsatz, von dem man alles andere bestreiten muss, der vom Bund übernommen wird. Für eine alleinstehende Person beträgt dieser Regelsatz derzeit 347,– Euro. Menschen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft, eingetragenen PartnerInnenschaft leben oder verheiratet sind, gesteht man immerhin noch 313,– Euro zum Leben zu.
Wie dieser Regelsatz zustande kommt ist eine hochspannende Angelegenheit und eine hochkomplexe.
Die Grundlage bildet die statistisch ermittelten Verbraucherausgaben der untersten 20% der VerbraucherIn, und eben nicht ein Warenkorbs für anerkannten Grundbedarf. Diese Vorgehensweise ist wichtig, weil so nicht der tatsächliche Bedarf eines Menschen im ALGII-Bezug ermittelt wird, sondern lediglich Durchschnittswerte aller von der Stichprobe erfassten Haushalte. Diese werden regelmäßig in einer Verbraucher- und Einkommensstichprobe ermittelt. Die letzte dieser Stichproben fand im Jahr 2003 statt und bildet die Grundlage für den Regelsatz ab 2006, für den Regelsatz von 2005 war es noch die Verbraucher- und Einkommensstickprobe von 1998. Nach Adam Riese hätte man eigentlich mit einer Erhöhung des Regelsatzes rechnen müssen, da ja nach und nach Alles etwas teuerer wird. So ist es aber nicht gekommen, lediglich die Werte bei den „Bedarfspositionen“, also dem, wie sich die Verantwortlichen die Aufteilung des Regelsatzes vorstellen, haben sich etwas verschoben. Nur einige wenige Beispiele: gestand man für den Regelsatz in 2005 noch 142,54 Euro für Ernährung zu, sind es ab 2006 nur noch 135,48 Euro, während für „Nachrichtenübermittlung“ in 2005 lediglich 22.37 Euro als angemessen betrachtet wurden, ab 2006 jedoch 30,25 Euro.
Wichtig zu wissen ist auch, dass zwar die Sozialhilfebezieher vor der Auswertung der Daten herausgenommen werden aber nicht von Anfang an, sondern erst nachdem die Verbrauchergruppen unter Einschluss der Sozialhilfebezieher festgelegt wurden.
Tatsächlich ergab die Verbraucherstichprobe, dass die Menschen, die die untersten 20% der Verbrauchergruppe darstellen für ihr Leben nach Abzug der Miete 496,64 Euro ausgaben. Das ist immerhin ein Unterschied von 149,64 zum Regelsatz. (Auf den Aspekt, dass die Nettoeinkommen und -ausgaben der untersten VerbraucherInnengruppen sinken, will ich hier nicht eingehen)
Ab hier wird es wirkich interessant.
Aus dem Ergebnis der VerbraucherInnenstichprobe werden dann alle nicht „regelsatz-relevanten“ Ausgaben rausgefiltert. Und dann wird das Ergebnis (496,64 Euro) auf die den Regelsatz von 347 runtergerechnet. Diese Aufgabe übernimmt eine Gruppe unbekannter Menschen, die aus Regierung, Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Armutswissenschaft kommen, in nicht-öffentlichen Sitzungen. Dabei stützen sie sich auch auf Daten einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, die bis heute unter Verschluss gehalten werden. Der Versuch diese Runterrechnerei ebenfalls geheim zu halten, konnte glücklicherweise nicht aufrechterhalten bleiben. Die Angaben über die untersten 20% der VerbaucherInnengruppen und auch die Zusammensetzung der sogenannten regelsatzrelevanten bzw. irrelevanten Positionen sind heutzutage öffentlich zugänglich.
Aus diesen Daten ergibt sich folgendes Bild:
Von den tatsächlichen Ausgaben der erfassten Verbrauchergruppen werden immer nur Teile anerkannt. Eines der berühmtesten Beispiele war für den Regelsatz 2005, dass nur 90% der Ausgaben für den Regelsatz anerkannt wurde, weil man so den Kauf von Pelzmänteln und Maßkleidung unterbinden wollte. Inzwischen gesteht man wohl auch den Armen wieder Pelzmäntel zu, weswegen für den Regelsatz 2006 100% anerkannt wurden. Allerdings sind die Ausgaben für Kleidung bei der untersten VerbraucherInnengruppe seit 1998 um 20% gesunken, womit wir wieder bei einer Festlegung der Ausgaben für Kleidung in Höhe von monatlich 34,24 liegen (in 2005 lagen diese bei 34,26). Tatsächlich geben die Bundesbürger durchschnittlich 60 Euro im Monat für Kleidung aus.
Unter der Position Verkehr findet sich dann, dass nur 26% der tatsächlichen Ausgaben für Auto/S-Bahn/Bahn als angemessen anerkannt wurde, das macht dann in Euro 15,43 Euro aus. Wie diese Werte ermittelt werden, darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Ich kann jedoch mit Sicherheit annehmen, dass die Menschen in jener geheimnisvollen Entscheidungsgruppe nicht auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Entscheidend für die Ermittlung dieses Wertes ist eben nicht der tatsächliche Bedarf sondern die durchschnittlichen Ausgaben aller der an der Stichprobe Beteiligten. Da aber ein Viertel der Haushalte dieser Gruppe keine Ausgaben in diesen Bereich haben, senkt dies den tatsächlichen Bedarf im Regelsatz und es kommt zu dieser vollkommen absurden und nicht bedarfsdeckenden Zahl von 15,43. Im übrigen wird bei allen Positionen des Regelsatzes in dieser Weise vorgegangen.
Zu Frage der Relevanz ist auch die Position der „Finanzdienstleistungen“ interessant. hier werden von den 4,08 Euro, die die erfassten Haushalte für Kontogebühren und dergleichen ausgaben, nur 25% anerkannt. Es ist also im Regelsatz für Kontogebühren nur eine Summe von 1,02 Euro anerkannt. Die Arbeitsagentur und die ARGEn setzen aber ein Konto voraus, sind aber nicht bereit diese Kosten im Existenzminimum vorzusehen. Wenn jemand kein Konto hat, kommen die Gebühren für Bareinzahlungen einer Kürzung des Regelsatzes gleich.
Also noch mal. Eine Stichprobe des VerbraucherInnenverhaltens ermittelt das Konsumverhalten der Ärmsten in unserer Gesellschaft. Ausgehend von dieser Zahl werden wiederum davon die Werte ermittelt, die die ausgeben dürfte/sollen, die das Unglück ereilt mehr als 1 Jahr erwerbslos zu sein.
Beim Ausgabeverhalten, was Nahrung, Kleidung, Telekommunikation usw. angeht ist natürlich von entscheidender Bedeutung welche Bevölkerungsgruppen eigentlich hauptsächlich in dieser Armutsgruppe, die als untere 20% der VerbraucherInnengruppen bezeichnet werden, zu finden sind. Schließlich macht es einen Unterschied, ob wir Daten von 20jährigen erheben oder von 70jährigen.
Tatsächlich sind diese Daten nicht einfach zu ermitteln, da auch hier die Bundesregierung nicht gerade großzügig mit der Veröffentlichung umgeht. Dennoch gibt es einige wenige Aussagen. So, weiß man heute dass 50% dieser Gruppe über 65 Jahre alt sind und lediglich 30% zwischen 25 und 65 Jahre liegen. Aus älteren Auswertungen der Einkommens- und Verbraucherstichproben geht hervor, dass mehr als ein Drittel dieser Gruppe Rentnerinnen über 70 Jahre sind. Es geht mir nicht darum RenterInnen zu diskriminieren. Es geht vielmehr darum, darauf hinzuweisen, das das Ausgabe und Verbrauchverhalten von RentnerInnen ein anderes ist, als das von erwerbsfähigen Menschen zwischen 25 und 65 Jahren. Ein Regelsatz, der das Ausgabe- und Verbrauchsverhalten der Menschen im ALGII Bezug korrekt abbilden würde, dürfte nur die Gruppe der 25-65 jährigen erfassen, schließlich sind lediglich alle Menschen zwischen 25-65, die länger als ein Jahr erwerbslos sind, von ALGII betroffen. Durch diese Vorgehensweise werden Menschen im ALGII-Bezug mit RentnerInnen gleichgestellt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Angaben über das unterschiedliche Ausgabeverhalten der Menschen unter und über 65 in den Auswertungen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2003 nicht mehr veröffentlicht wird. Angaben dazu finden sich dazu nur noch in älteren Auswertungen.
Abschließend wäre noch zu sagen, dass die Regierung die Änderungen in der Sozialgesetzgebung mit dem Anspruch eingeleitet hat, dass den BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld mehr Eigenverantwortung zugestanden wird, diese Eigenverantwortung aber durch die Festlegung von leistungsrelevanten und nicht-leistungsrelevanten Ausgaben diese wieder entmündigt. Es geht nicht um die häufig zitierten Pelzmäntel und Segeljachten, sondern die minimalen Ausgaben, wie: ein eigenes Auto, kleine Reisen, telefonieren mit einem Handy, Strom, Gesundheitsvorsorge, DVD´s, Haustiere, ein Stück Kuchen in einem Cafe. Alles Dinge, die zu einer sozio-kulturellen Teilhabe, die das Existenzminimum angeblich sichern soll, dazu gehören.
(Alle Angaben habe ich aus dem „LeifadenALGII / Sozialhilfe von A-Z“ der AG TuWas (Hrsg) von Okober 2006, 24. Auflage)
Manueller Trackback: Gedanken zum Regelsatz
Somlu beschäftigt sich in ihrer Welt mit dem Zustandekommen des ALG-II-Regelsatzes. Sie schildert kenntnisreich die Verbraucherstichprobe der einkommsschwächsten 20 Prozent aller Haushalte, setzt sich mit der, einer höheren Eigenverantwortung eigentlich widersprechenden Entmündigung der Hartz-IV-Bezieher durch staatliche Festlegung von leistungsrelevanten und nicht-leistungsrelevanten Ausgaben auseinander und überprüft die Relevanz einzelner Ausgabenpositionen in puncto Lebenstauglichkeit.
Konkret belasten kann sie niemanden, was aber nicht an ihr liegt, sondern vielmehr daran, dass diese Erkenntnisse, Pläne und Ränke von anonymen Personen im Geheimen geschmiedet werden. Alleinige Verantwortung trägt selbstverständlich die Bundesregierung.
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Liebe Somlu, eine kleine Ergänzung zu Deinem guten und kenntnisreichen Beitrag. Kennst Du das hier?
http://shiftingreality.wordpress.com/2008/09/05/132-euro-sold-pro-wirtschafts-professor/
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