Ja, das stimmt, wer hier regelmäßig mitliest, weiß, dass ich schon so einiges gesehen habe, wenn es um das Gesetzesmachwerk ALGII geht, aber das hier schlägt dem Fass dem Boden aus.
Kleine Asozialitäten aus der BundesAgentur: Krankheitsbedingter Mehrbedarf wird nur noch nach Body-Mass-Index gewährt.
Das ALG-II und die Grundsicherung (Alter/Erwerbsminderung) bietet, bei entsprechender Indikation (Krebs, Aids, Multiple Sklerose und ähnlicher Horror), die Möglichkeit einen sogenannten Mehrbedarf für Ernährung aufgrund einer verzehrenden Krankheit geltend zu machen. Als Voraussetzung für diese überaus generöse Sozialleistung (25,56 Euro monatlich) genügte bisher eine einfache ärztliche Bescheinigung. Das ist nun anders. Und wir (die Bundesbürger-Innen) haben einen Grund zum Fremdschämen mehr(…)
Das sei nämlich alles viel zu einfach, dachte sich ein (von uns!) gutbesoldetes Beamtenkind: «Die fressen sich nen’ Ranzen vorm Plasma-TV an, während ich mir in der Bundesagentur eine Aktenstaublunge ventiliere. (Gedanke entsprechend Sarrazin & Co.)» Also hat das arme Ding (Abbildung ebenfalls entsprechend) die Anlage MEB um folgenden klugen Passus ergänzt:
… Fällt der BMI unter 18,5 und/oder ist ein schneller, krankheitsbedingter Gewichtsverlust von über 5 Prozent im Vergleich zu den vorausgegangen drei Monaten zu verzeichnen, kann von einem erhöhten Ernährungsbedarf ausgegangen werden (nicht bei willkürlicher Abnahme bei Übergewicht).Dies muss ebenso, wie das Vorliegen einer solchen Krankheit, durch einen Arzt bestätigt werden.