Weitere „Reformen“ des SGBII geplant – eine giftige Liste

Da tagen irgendwo irgendwelche Leute (eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern mit Vertretern der Bundesarbeitsagentur und Spitzenverbänden) und sollen, laut der Tageszeitung „Die Welt“ im Auftrag der Arbeits- und Sozialministierkonferenz das SGBII vereinfacht. Es liege jetzt ein Zwischenbericht vor, in dem von „124 Verbesserungen (sic)“ die Rede ist. Leider habe ich bisher nur einen Artikel auf der von mir nicht so sehr geschätzen Tageszeitung „Die Welt“ gefunden. Im Folgenden werde ich aus diesem Artikel(1) zitieren.

Wie mit Hilfe von Graphiken ohne tatsächlichen Inhaltsbezug Stimmung gemacht wird

Fangen wir an mit der Grafik. Im Kontext mit der Forderung nach schärferen Sanktionen ist es doch erstaunlich, dass der Artikel gleich zu Anfang eine Graphik zeigt, die der flüchtigen Betrachterin den Eindruck vermitteln kann, was da an Regelsatzleistungen gezahlt wird, ist echt viel und in den vergangenen starkt gestiegen. Nur wer genauer hinschaut, sieht, dass es oft um minimale Sprünge von ein paar Euro im einstelligen Bereich handelt. Warum diese Grafik da platziert ist, erschließt sich mir im Kontext der Überschrift überhaupt nicht. Hätte da nicht eine Abbildung der steigenden Sanktionen hingehört, wenn überhaupt eine Graphik.

Die Bildunterschrift macht den Sinn und Zweck der Graphik sehr deutlich:

Die Entwicklung des Hatz-IV-Regelsatzes in den vergangenen Jahren: Werden die Forderungen umgesetzt, drohen einigen Leistungsempfängern Kürzungen (ebd.)

Sie suggeriert, dass alle Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGBII dieses Geld erhalten – was ja sowieso nicht stimmt, weil Kinder und nicht-alleinlebende weniger bekommen – sondern auch, dass wenn diese Forderungen in 2014 umgesetzt werden, erst dann „einige“ mit Kürzungen zu rechnen haben. Eine passende Graphik zum Thema mit dem Anstieg der Sanktionen in den vergangenen 10 Jahren hätte vielleicht zu deutlich gemacht, dass Sanktionen gäng und gäbe sind und mitnichten nur „einige“ treffen.

Ich habe im Folgenden versucht, die konkret genannten Forderungen der unterschiedlichen Interessengruppen aufzulisten, wie sie im Artikel erwähnt werden.

Kürzung auf gar nichts mehr

Prominent, weil auch als erstes erwähnt, geht es um die Sanktionierung von Leistungsbezieher*innen auf null, wenn sie 3-mal nicht zu einem Termin erschienen sind, bisher zitiert der Artikel die Arbeitsgruppe wären das „nur“ 10%. Also, so faule Nichtstuer, die nicht mal die Termine im Jobcenter wahrnehmen, sollen auch weder essen und wohnen in diesem Land. Mal abgesehen davon, dass dies schlicht falsch ist, z. B. im Falle von Menschen unter 25 Jahren kann mehrfaches Nichterscheinen sehr schnell zu einer Sanktion der vollen Leistungen führen. Und auch bei Menschen über 25 Jahren kann bei Nichterfüllung der „Pflicheten“ schnell eine Kürzung von 100% der Leistungen ergeben (siehe auch >> sozialhilfe24).

Kürzung der Zuschläge für Alleinerziehende

Von der Arbeitsgruppe unbekannter Personen wird gefordert, die Zuschläge für Alleinerziehende zu streichen, es sei denn, die befinden sich in Arbeit(!), in sogenannten beschäftigungsfördernden Maßnahmen oder in Ausbildung/Qualifikation. Ich habe gerade in diesen Bereich sehr gute Einblicke und kann nur noch den Kopf schütteln. Die meisten Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem SGBII beziehen, stehen meist vor einer großen Anzahl logistischer Probleme, die verhindern, dass sie Arbeit finden können. Viele haben Ausbildugen in Berufen, bei denen doe Öffnungzeiten von Kindertagesstätte nicht ausreichend sind. Viele Arbeitgeber wollen keine Alleinerziehenden einstellen, weil diese ja wegen der Kinder ausfallen können. Beschäftigungsmodelle, in denen solche Lebensituationen integriert werden, sind höchst selten. Direkt gesagt, Alleinerziehende werden in ihrer Situation allein gelassen und sie sollen ihr „Kinderproblem“ bitte so lösen, dass sie wie kinderlose Arbeitnehmerinnen zu Verfügung stehen.

In diesem Kontext wird der Vorstand der Bundesarbeitsagentur zitiert „Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder ungerechter werden. Aber wenn iwr nicht bereit sind zu etwas mehr Ungleichheit, wird das System so komplex bleiben“ (ebd). Es ist schon sehr beeindruckend, wie es diesem Vorstand gelingt, die Begriffe Gerechtigkeit und Gleichheit für die weitere Kürzung von Leistungen nach dem SGBII instrumetalisiert.

Datenabgleich

Weiterhin verlangt die Bundesagentur, so der Artikel, dass den Datenabgleich mit anderen Behörden zu verstärken (ebd.), um Leistungsmißbrauch zu intensivieren. Datenabgleich, das klingt so harmlos und birgt einen Skandal erster Güte. Denn hinter diesem Begriff verbirgt sich nichts anderes als dass die Sachbearbeiterinnen das Recht hat auf alle Daten aus anderen Behörden und Institutionen und Unternehmen (Banken, Versicherungen etc.) zugreifen zu dürfen, um die Angaben der Leistungsbezieher*innen zu überprüfen. Mit anderen Worten, Datenschutz von senibelsten Daten gilt in diesem Land für Menschen, die Leistungen nach dem SGBII beziehen nicht mehr. Bisher wurde so ein Datenabgleich vierteljährlich durchgeführt, jetzt möchte die BA das gern monatlich durchgeführt wissen. Außerdem haben sie die Leistungsbezieher*innen im Auge, die im Internet Geschäfte machen.

Ich muss mich schon wundern, denn die bisherige Gesetzeslage ist so eindeutig, dass sie keinerlei Veränderung bedarf. Da sowieso jede*r Leistungsbezieher*in regelmäßig ihre Kontoauszüge vorlegen muss, muss alles an Einnahmen angegeben werden, was eine*r im Monat bekommt, egal ob es Geldgeschenke, die paar Kröten beim Verkauf von Hosen und Büchern oder Einkommen ist.

Selbstständige

Eine weitere Idee ist, Menschen, die sich selbstständig machen oder schon selbstständig sind maximal zwei Jahre zu unterstützen. Von „Unrentable Selbstständige“ ist die Rede und wird BA Chef Weise zitiert er lehne eine „dauerhafte Subentionierung von unrentablen Geschäftsmodellen“ ab. Das klingt so wirtschaftlich vernünftig und so ist nichts als wirtschaftssprachliches Bullshitbingo. Mit geht an dieser Stelle des Artikel vor Zorn der Hut hoch. Was ist bitte mit den ganzen Unternehmen, die Gewinne damit machen, dass sie ihre Mitarbeiter entweder aufstocken lassen oder nur noch in Mini- oder Midijobs einstellen oder in Zeitarbeit oder Werksverträge ausgeben. Millionen Menschen stocken auf und die Unternehmen, die dafür verantwortlich sind? Sind deren Geschäftsmodelle rentabel? Aber ja doch, dass ist ein betriebswirtschaftliches Prinzip Kosten zu externalisierne. Zu Deutsch. Kosten dadurch zu senken, dass andere vor allem oft staatliche Instanzen dafür aufkommen müssen. Das betrifft ja nicht nur die Personalkosten, sondern auch Straßenbau, Umweltschäden und seit neuerem Stromkosten.

In diesem Zusammenhang ist mehr als interessant, dass es für Unternehmen lukrativ ist, ihre Personalkosten über Zeitarbeit und Werksverträge buchhalterisch aus den Personalkosten herauszurechnen und durch diese rechnerische Absenkung der Personalkosten einen proportional höheren Anteil an Stromkosten ausweisen zu können. Denn dies ermöglich ihnen sich von der EEG Umlage befreien zu können, da ein Unternahmen dann als energieintensiv gilt, wenn die Stromverbrauch und Personalkosten miteinander in ein Verhältnis setzt, die Stromkosten besonders hoch sind sind um Verhältnis zu den Personalkosten. Niedriglöhne, stattlich subventionierte Ausstocker, Werkverträge sind auch für die Energiepolitik eines Unternehmens höchst attraktiv und die entsprechenden Lobby-Gruppierungen kämpfen ja auch mit aller Macht (siehe Gutachten der sogenannten Wirtschaftsweisen zum Thema Mindestlohn) deutlich darum, dass alles so bleibt, wie es ist. Oder wie Merkel gestern sagte, dass mit der EEG-Umlage ist viel komplizierter als mancher sich das vorstellt.

Nachhilfe für Kinder von Leistungsbeziehern nach dem SGBII streichen

Im Artikel wird weiterhin die Forderung des Landkreistages erwähnt, dass die Nachhilfe im Bildungspaket gestrichen werden soll. Die Kreise sehen die dabei die Schulen in der Pflicht. Auch das macht mich stutzig. Fakt ist, das Bildungspaket wird eher weniger angenommen, als damit zu rechnen war. Was auch dem komplizierten Antragsverfahren geschuldet ist. Viele Menschen, die für ihre Kinder dort was beantragen könnten, schaffen es nicht oder nur mit der Hilfe unterschiedlicher fachkundiger Stellen.

Weiter werden im Artikel erwähnt, dass sich bisher die Maßnahmen zur Verringerung der Klageflut, wie da wären Gebühren in der Höhe von 20 Euro je Klage (Rheinland-Pfalz) oder Schiedsverfahren mit Anwesenheitspflicht (ebenfalls Rheinland Pfalz) diese Vorschläge wurden bisher von Bund, Ländern und Bundesarbeitsagentur abgelehnt. Aus dem Städtebund Landsberg kommt die wirklich neue Idee (Ironie), dass einfachere Regeln die Verständlichkeit von Bescheiden erhöhen könne. Nur, dass ich außer jeder Menge Maß-regelungen der LeistungsbezieherInnen in dem Artikel nicht über irgendwelche konkreten tatsächlichen Vereinfachungen gelesen habe. Die einzige Idee, die am Schluss noch erwähnt wird, ist den Bewilligungszeitaum von 6 auf 12 Monate zu erhöhen. Das könne den Verwaltungsaufwand in den Jobcentern verringert.

Abschließend wird noch einemal erwähnt, dass es nicht um Einschränkung und Kürzung von Rechten für die Leistungsbezieher*innen ging. Es wird sogar von „Leistungsausweitungen“ gesprochen, da Leistungsempfänger*innen die Möglichkeit hätten Darlehen zu bekommen. (ebd.) Ein Hinweis mit dem der Artikel im Übrigen ändert und der so unsinnig, wie irreführend ist. Die Möglichkeit eine Darlehens gibt es schon seit der Einführung des SGBII und stellt mit nichten eine Ausweitung von Leistungen dar, da, wie das Wort „Darlehnen“ es nahelegt, diese Darlehen zurückgezahlt werden müssen. Viele Menschen die Leistungen nach dem SGBII beziehen müssen solche Darlehen aufnehmen, da sie oft nicht mehr in der Lage sind Strom oder Heizkostennachzahlungen aus den laufenden Bezügen zu bezahlen. Und hinterher stottern sie es halt ab.

Reformen über Reformen

Schon wieder eine Reform des SGBII. In der kurzen Zeit der Existenz diess Gesetzbuches ist es weit übre 50mal geändert worden. Die unübersichtliche Lage bei aktuellen Urteilen kommt dann ja noch oben drauf. Wie sehr deutlich wird, spielt die Vereinfachung des Ganzen eine eher untergeordnete Rolle. Vielmehr geht es mal wieder, um noch mehr Kontrolle der Leistungsbezieher*innen und Kürzungen, wo es vielleicht nicht allen so direkt auffällt.

Bei den Forderungen scheint es, wenn ich dem Artikel folge, weniger um die Frage zu gehen, wie Menschen, die Leistungen nach dem SGBII beziehen, ermöglicht wird, Arbeit zu finden. Vielmehr scheint es ein Maßnahmekatalog aus den Untiefen der schwarzen Pädagogik zu sein. Da ja, wie schon festgestellt, die Interventionen der Jobcenter in den allermeisten Fällen nicht dazu führen, dass die Menschen Arbeit finden, geht es hier ausschließlich um eine Förderung von Anpassung und Wohverhalten.

Zumeist handelte es sich dabei, um sogenannte „ >>repressive Anpassungen“ , die die Situation der Leistungsbezieher*innen verschlechterten, sie ihrer Grundrechte beraubte und sie im Zweifel eher krank und depressiv machte (eine entsprechende Suchanfrage zum Thema liefert eine Fülle von Quellen, zwei seien hier expemlarisch verlintk: >>hier und >>hier). Und hat es diesen Menschen Arbeit gebracht? Etwa Arbeit von der sie menschenwürdig leben können, ohne auf weitere Leistungen angewiesen zu sein? Nein!

In diesem Kontext sich auch noch hinzustellen und – wie oben erwähnt – zu sagen, wir müssen es ungerechter machen, damit es einfacher wird, als Rechtfertigung von nicht zusammen hängenden Umständen, ist unverschämt. Was hat die Kürzung der Leistungen für Alleinererziehende oder Selbstständige bitte mit der Vereinfachung der Leistungsbescheide zu tun? Nichts! Eben.

Auch wenn die Bundesregierung und ihre Klaquere derzeit ununterbrochen die gestiegenen Erwerbstätigenzahlen preisen. Die Realität sieht doch ein bisschen anders aus. Erwerbstätigkeit geht auch dann in die Statistik ein, wenn es nur eine bezahlte Stunde in der Woche ist. Schlimmer noch, die SGBII Gesetzgebung ist flankiert mit weiteren Gesetzen, die in Deutschland eine massive Ausweitung des Niedriglohnssektors und der prekären Beschäftigung ermöglichten und auch zementieren (s. EEG Umlageverfahren). Ein zynischer Treppenwitz in diesem Kontext war, als vor einigen Jahren rauskam, dass die Verwaltung der Bundesregierung in Berlin einen privaten Briefzustelldienst engagierte, bei dem die Mitarbeiter alle aufstocken mussten, um über die Runden zu kommen.

Derzeit wird von unterschiedlichen Institutionen geschätzt, dass jede*r vierte Deutsche für einen Niedriglohn arbeiten muss. Arbeitsforscher*innen stellen fest, dass die Menschen, die am meisten (in Zeitstunden) arbeiten, entweder Manager oder Menschen mit einem Niedriglohn sind. Nur im Unterschied zu Managern ist ein Gestaltungspielraum bei letzteren nicht vorhanden. Vielmehr sind die Arbeitsbedingungen im Niedriglohnbereich durch unbezahlte Überstunden, schlechte Sicherheit und wenig Arbeitsschutzrechten geprägt. Die Berichte und Studie, wie es Menschen am heutigen Arbeitsmarkt geht sind zahllos, eines wird aber immer wieder festgestellt, die Sanktionen und die sogenannte Föderung durch die Behörde haben keinen Einfluss auf die Arbeitsmarktsituation. Einzig die Wirtschaft hat Einfluß darauf. Mit anderen Worten, egal, wie sehr Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGBII unter Druck gesetzt werden, davon finden sie keine Arbeit.

Ein trauriger und zynischer Witz ist bei all dem, dass direkt links neben dem besprochenen Artikel einige Links aufgelistet sind, die auf weitere Artikel hinweisen: „Jobcenter gehen gegen sittenwidrige Löhne vor“, „Studie: Viele Hartz-IV-Empfänger sind psychisch krank“, „Arbeitsmarkt: Jobwunder hilft Arbeitslosen nur wenig“

Einige Worte zum Artikel selbst: gut er ist in der Welt erschienen, ein kritisches Hinterfragen ist in den allermeisten Fällen von Autor*innen dieses Blattes nicht zu erwarten. Was ich aber schon erwarte, sind wenigstens handwerkliche Grundfertigkeiten und Sachkenntnis. Beides habe ich nicht finden können. Die Autor*innen berufen sich auf einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe ohne eine weitere Quellenangabe. Falls der erwähnte Zwischenbericht öffentlich zugänglich sein sollte, wäre es auch an den Autor*innen des Artikels diesen entsprechend zu verlinken und nicht nur auf den eingenen Tag in der Zeitung.Der Artikel ist nachgerade als komplett wirr zu bezeichnen, eine Struktur konnte ich nicht erkennen. Eine unabhängige Bewertung der Angaben findet nicht statt. Stattdessen endet er mit einem Zitat eines Beteiligten, der zwar nametlich erwähnt wird aber nirgends eingeführt wird (Falls ich das übersehen haben sollte, seht es mir nach, der Artikel ist wirklich sehr unstrukturiert). Bestimmte Rechtsansprüche oder Regelungen werden erwähnt ohne, dass sie eingeordnet werden. Als Bericht über den Stand der Diskussion taugt der Artikel leider wenig, weil der_die Leser*in über erhebliche Sachkenntnisse verfügen muss, um die einzelnen Abschnitte halbwegs einordnen zu können.

(1) Die Welt vom 6.11.2013: Arbeitsagentur fordert schärfere Hartz-IV-Regeln, Onlineausgabe

Nachtrag: Hier noch weitere Stellungnahmen und der Zwischenbericht:

http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2013/11/6.html
http://altonabloggt.wordpress.com/2013/10/26/verscharfungen-der-hartz-iv-gesetze-geplant/
http://caskoshaus.wordpress.com/2013/11/22/wie-lange-konnen-die-jobcenter-noch-erfolgreich-scheitern/

Klicke, um auf ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II—27.09.2013.pdf zuzugreifen

2 Antworten zu “Weitere „Reformen“ des SGBII geplant – eine giftige Liste

  1. Pingback: Mädchenmannschaft » Blog Archive » Selbstpositionierung, Selbstfürsorge und Erinnerungen an einen Bruder – die Blogschau

  2. Ein Artikel zu den von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlägen siehe auch: http://jungle-world.com/artikel/2013/45/48763.html

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