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Verpflichtende Fortbildungsangebote und die Realität

Westerwelle hat sich nach einiger Zeit des Schweigens zurückgemeldet und wartet mit einer neuen Superidee auf.

Junge Hartz-IV-Empfänger sollen nach dem Willen von Westerwelle binnen sechs Wochen ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot erhalten. Wenn sie das ablehnen, sollen die Bezüge gekürzt werden. Neu daran ist eigentlich nur, dass das verpflichtende Angebot innerhalb der Frist kommen soll.

Reiner Populismus, konsequent jenseits jeder Realität erwerbsloser Jugendlicher. Ich weiß überhaupt nicht, wo ich anfangen soll. Es regt mich auf.

Ich habe das zweifelhafte Vergnügen für einen Weiterbildungsträger in einem solchen „verpflichtenden Fortbildungsangebot“ tätig zu sein. Hier ein paar Fakten:

– weit über die Hälfte der Jungendlichen haben überhaupt keine Bezüge im Hartz IV
– alle diese Jugendlichen haben schwerwiegende Probleme in allen (!) Lebensbereichen und wenn ich eines weiß, dass dass kaum einer von ihnen die Chance haben einen Ausbildungsplatz zu bekommen oder wenn sie ihn doch bekommen, das durchhalten würden. Mit viel Glück können sie eine von den Ausbildungen machen, die in der Theorie so entspeckt sind. Manche werden wohl eher keine Chance haben und entweder eine Maßnahmekarriere machen bis sie 25 Jahre alt ( und dann ins ALG II für Erwachsene wechseln) sind oder in Behindertenwerkstätten unter kommen.
– in dieser Maßnahme geht es zwar offiziell um die Vorbereitung auf eine Ausbildung, die Realität ist aber, dass es um alles andere geht, Schuldenberatung, Sozialberatung, also Hilfestellungen in allen Lebensbereichen und sehr schwierigen Bedingungen (s.a. den nächsten Punkt)
– Die Maßnahme ist mit dem spitzen Bleistift kalkuliert – mit anderen Wort – sie ist vollkommen unzureichend ausgestattet. Wenn nicht die ein oder andere Honorarsdozentin unbezahlte extra Arbeit leisten würde, wäre das alles schon den Bach runter gegangen.

Zum letzten Punkt will ich noch ausführlicher werden. Die Vergabepraxis der Arbeitsagentur ist eine komplette Katastrophe. Fast alle Maßnahmen werden öffentlich ausgeschrieben. In diesen Ausschreibungen ist genauestens vorgeschrieben, wie diese Maßnahme durchzuführen ist, wie die Räume ausgestattet zu sein haben, wie viel festangestellte Mitarbeiter und wie viel freie zulässig sind. Nicht zu vergessen, dass oft genug Vermittlungsquoten vorgeschrieben werden, sonst werden Strafzahlungen fällig. Der Spielraum für die sich beewerbenden Maßnahmeträge ist eigentlich sehr gering.

Bis vor zwei-drei Jahren war die übliche Praxis, dass das billigste Anbieter den Zuschlag bekam. Da spielten sich dann solche Geschichten ab:
Eine einjährige Berufsvorbereitungsmaßnahme für Jugendliche, die in der Regel praktischen Unterricht in unterschiedlichen Gewerken, Schulunterricht und sozialpädagogische Betreuung enthält, kostete einen Weiterbildungsträger entsprechend der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Räume und Personal 600.000 Euro im Jahr. Ein anderer Weiterbildungsträger bot das ganze für 200.000 an, er hatte keine Werkstätten, wollte die in Betrieben durchführen. Er bekam den Zuschlag. Das Ende vom Lied war, dass die Maßnahme nach vier Monaten eingestellt wurde.

Wer in diesem Bereich tätig ist, weiß welche Katastrophe ein solcher Vorgang vor allem für die betroffenen Jungendlichen ist. Denn entgegen aller Lügen, die in den Medien gerne weiterverbreitet werden, sind die allermeisten sich sehr wohl über ihre Lage im Klaren und setzten oft große Hoffnung in solche Maßnahmen. Sie wissen – mehr oder weniger – um ihre Defizite und erfahren oftmals erst in solchen Maßnahmen Förderung und Unterstützung. Sie wünschen sich ein eigenständiges Leben und ein paar kleine Chancen, dies zu erreichen.

Ein Mitarbeiterin eines großen Weiterbildungsträgers sagte mir, dass sie damals als diese Geschichte lief, am liebsten die Agentur angezeigt hätte. Denn diese Art der Vergabepraxis war, in ihren Augen, eine klare Aufforderung zum Vertragsbruch.

Inzwischen wurde diese Vergabepraxis etwas geändert. Es gibt jetzt einen Preiskorridor, die billigsten und teuersten Bewerber werden aussortiert. Allerdings muss man dazu auch wissen, dass in diesen Ausschreibungen meist auch schon die Kostenspanne vorgegeben ist. Und ich muss wohl nichts dazu sagen, dass diese nicht besonders üppig ist.

Ich höre von anderen Maßnahmen, in denen die Teilnehmer 8 – 9 Stunden am Tag allein mit drei Rechnern in einem Raum sitzen und lediglich am Morgen und am Nachmittag ein Mitarbeiter auftaucht und Anwesenheitsunterschriften einsammelt. Erstaunlich, dass das überhaupt geht. Der entsprechende Weierbildungsträger ist kein kleiner und ziemlich dick am Markt.

Soweit ich das bisher beurteilen kann, zeigt der Umgang mit Erwerbslosen und dem Maßnahmeangeboten in aller Deutlichkeit die Geringschätzung unsere Gesellschaft gegenüber Erwerbslosen. Es geht nicht um Hilfe – auch wenn von den engagierten MitarbeiterInnen und DozentInnen in solchen Maßnahmen, die mehr leisten als sie müssten – oftmals vielen geholfen wird. Es geht um Statistik und Camouflage und sonst nichts. Alle die in diesem Bereich keinen Einblick haben und sich dann vor die laufenden Kameras stellen, um irgendeinen unqualifizierten populistischen Unsinn abzusondern und mit einem Vortrag vor einem Lobbyistenverein soviel Geld erhalten, wie andere für ein Jahr im ALG II- Leistungsbezug, empfehle ich dringend: Klappe halten.

Westerwelle zurücktreten!!

Selbsterfahrung

Kürzlich kroch einer dieser Politikerinnendarstellerinnen, ich glaube es war Ramsauer, auf einer Autobahn einige Kilometer hinter ein paar LKW her, was ihn so erboste, dass er jetzt überlegt, wie er diese von der Straße bekommt.

Das bringt mich wieder zu der Überlegung zurück, dass unsere steuerfinanzierten Unternehmensvertreterinnen in ihren persönlichen Bezügen dringend auf 359 Euro gesetzt werden sollten.

Einstellungsvoraussetzung: mangelnder Sachverstand

Die Debatte um das ALG II wird von den Politikerinnendarstellerinnen mit dem gleichen Sachverstand geführt, wie schon die Debatte um das Internet als rechtsfreier Raum.