Hartz IV und die Menschenrechte

Mich beschäftigt neben den konkreten Auswirkungen der Hartz-Gesetzgebung immer wieder, die Struktur die hinter dieser Gesetzgebung steht. Es geht für mich, um strukturelle Veränderungen, die das Selbstverständnis des Einzelen gegenüber dem Staat und des Staates gegenüber dem „Volkskörper“. Einige solche Überlegungen dazu habe ich schon in meinem alten Blog angestellt und auch hier schwingen diese Überlegungen immer mit.

Über das Erwerbslosennetzwerk hier im Raum Köln erreichte mich ein Versuch, die aktuelle Entwicklung in der BRD manifestiert in der Hartzgesetzgebung und ihren „Reformen“ mit der Erklärung der UN-Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen.

Hartz iV verstößt gegen die Menschenrechte

Artikel 1 (erster Satz)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Sobald er aber als Langzeitarbeitsloser vor die Arge tritt, gilt dies nicht mehr. Er wird als lästiger Bittsteller und unwürdiger Schnorrerdiffamiert.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Sobald er aber wagt unwürdige 1-€-Jobs abzulehnen, werden ihm alle Listungen gestrichen und er kann verhungern.

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden;

Doch der Hartz IV-Betroffene wird gezwungen Tätigkeiten als 1-€-Jobber anzunehmen.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Doch wer schon länger erwerbslos ist oder als „schwer vermittelbar“ eingestuft wird, muss sich die verschiedensten erniedrigenden Maßnahmen gefallen lassen. [Wer sich mit sogenannten „Aktivierungsmaßnahmen auskennt, weiß, dass die Grenzen zwischen „Hilfe“ und Erniedrigung im Umgang mit Erwerblosen sehr fließend sind. Anm. somlu]

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Doch dem Hartz IV-Betroffenen wird ein Sozialdetektiv auf den Hals gehetzt, der seine häusliche Situation ausspioniert.

Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Doch dem Hartz IV-Betroffenen wird verboten, sich von seiner Wohnung ohne ausdrückliche Genehmigung der Arge fortzubewegen, er/sie soll ständig abrufbereit sein. [Ohne die Erlaubnis der ARGE umziehen, geht auch nicht. Anm. somlu]

Artikel 16 (3. Absatz)
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Doch für die sogennannte „Bedarfsgemeinschaft“ von Hartz IV-Betroffenen gilt wohl eher das Gegenteil, sie dient als Vorwand für Leistungskürzungen.

Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Für die Ersparnisse von Hartz IV-Betroffenen gilt das Gegenteil – solange sie nicht aufgezehrt sind gibt es von der Arge kein Geld.

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
In den Genuss welcher sozialen Rechte, welcher sozialer Sicherheit kommen Langzeit-Erwerbslose – sie werden in vielen Fällen sogar über das Renteneintrittsalter hinaus als Bedürftige auf Hartz IV angewiesen sein

Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Das Recht auf Arbeit scheint nur für die Erfolgreichen zu gelten. Jedenfalls verschafft es den Hartz IV-Betroffenen keine angemessen entlohnte Berufstätigkeit. Als 1-€-Jobber dürfen sie zwar in vielen Fällen die gleiche Arbeit tun wie sie zuvor von versicherungs-pflichtig Beschäftigten ausgeübt wurde. Doch haben sie „selbstverständlich“ keinen Anspruch auf den gleichen Lohn.

Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Da man bereits dabei ist, den Lebensstandard der Berufstätigen durch systematisches Lohndumping auf das nackte Existenzminimum herabzudrücken, wird den Hartz IV-Betroffenen aus „Gerechtigkeitsgründen“ ein noch niedrigeres Existenniveau aufgenötigt.

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Den Anspruch haben wir wohl auf dem Papier – ihn zu erfüllen ist von den maßgeblichen Politikern in diesem Staat niemand mehr bereit. Wir müssen arben, damit die Reichen noch reicher werden.

(Mit freundlicher Genehmigung von Amigo aus dem Sauerland)

Natürlich kann man jetzt einwenden, dass die UN-Menschenrechtskonvention so formuliert ist, dass die unterzeichnenden Staaten ein großer Spielraum bleibt, wie sich die Ausgestaltung der einzelnen Paragraphen im eigenen Land gestalten.

Die Entwicklung hier im Land ist bedenklich. Die Absichten erscheinen mir durchsichtig. Momo bringt es in den Kommentaren dieses Beitrags auf den Punkt:

Vorgeschoben wird ja Nicht-Finanzierbarkeit, gepaart mit sehr viel moralinsauren Vorwürfen und einer Wirtschaftstheorie, die besagt, daß Arbeit hierzulande sowieso zu teuer sei und zudem es denen „ganz unten“ noch viel zu gut ginge, man also dafür sorgen müsse, daß es ihnen möglichst noch schlechter ginge, damit sie „Anreize“ hätten, sich wieder selbst um sich zu kümmern.

Man kann das mit Sicherheit auch ökonomisch diskutieren, mir schwahnt jedoch zunehmend neu (da war ich schon mal), daß es sich um einen Kulturkampf handelt, der soziale Ungleichheit legitimieren soll.
(Hervorhebung durch mich)

12 Antworten zu “Hartz IV und die Menschenrechte

  1. Ja, das Grundgesetz ist von der Idee her wirklich nicht dumm. Da steht auch drin:

    „Gegen jeden, der es unternimmt, [die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. – Artikel 20

    Aber solange Leute wie Di Fabio das GG auslegen…………

  2. Ja, sebastian, das ist doch eine wirklich interessanter Artikel, man sollte auf dieser Basis mal Widerstandsformen überlegen. Kann ich mich durchklagen auf Basis §20 GG?

  3. Menschenrechte interessieren nicht in Deutschland. Arbeitslose (nicht nur Hartz IV Empfänger) dürfen das Haus nur noch zum einkaufen verlassen, sie müssen sich monatlich bei 3 Zeitarbeitsfirmen bewerben (das heißt 200€ von dem sich keiner die Miete leisten kann, kein Essen, kein Gas, Wasser Strom! Keine weitere Unterstützung vom AA, und wer ablehnt wird 12 Wochen gesperrt), sie können gewzwungen werden 400€-Jobs anzunehmen und müssen 1€ Jobs machen.

    Ich spreche aus Erfahrung, nicht aus Hörsagen. Ich bin nun 25 und ein Sozialfall. Ich pfeffere monatlich enorm viel Kohle in Absagen, bla bla bla. Die Arbeitsamtler machen mir richtig Mut wenn sie sagen, ich soll halt nochmal 100 Bewerbungen schreiben, sorry, entweder esse ich oder ich bewerbe mich. Mir stehen für Nahrungsmittel 23€ im Monat zur Verfügung, der Rest geht für Miete (kommt mir bloß keiner mit billigerer Wohung, ein Zimmer und das was ich dafür zahle ist theoretisch geschenkt), Wasser, Strom drauf, und bei den dauernd steigenden Preisen kann sich jeder vorstellen wie mein Kühlschrank aussieht. Luxus? Von wegen, ich rauche nicht und ich trinke nicht. Den einzigen Luxus den so ein arbeitsloser in Deutschland noch hat ist ein 233MHz Computer von 1995 den das AA demnächst warscheinlich konfiszieren wird, genau wie die Antiquitäten die mir meine Mutter vererbt hat :) Super, gell?

    So, nun siehts so aus, dass ich in zwei Wochen bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen MUSS, 200€. Das bedeutet, habs ausgerechnet, für Nahrungsmittel habe ich -14,00€ (Minus Vierzehn Euro!)
    Auf Unterstützung von Verwandten brauche ich nicht hoffen, Eltern habe ich keine mehr, und sonst ist auch keiner mehr da. Für mich gibt es also nun noch drei Möglichkeiten: Betteln, verhungern oder Selbstmord. Vielleicht sollte ich einen auf Psycho machen und mich einliefern lassen, denn eigentlich bin ich nicht scharf auf suizid, das wäre das letzte.

  4. Also, dass es dir derartig beschissen geht tut mir leid.

    Wenn das alles stimmt, was Du da schreibst, dann kannst du in jedem Fall was dagegen unternehmen. Noch gibt es Gesetze, sie können nicht mehr als 4 Bewerbungen pro Monat von Dir verlangen, weil sie nur 260 Euro im Jahr erstatten. Bewerbungskosten sind nicht Bestandteil des ALG II Regelsatzes.
    Wenn du eine Arbeit unterhalb der ALGII Grenze annimmst, musst du ergänzendes ALG II erhalten.

    Ich habe ja keine Ahnung woher du kommst, aber in allen größeren Städten gibt es noch unabhängige Beratungsstellen. Wenn du nicht weißt, welche das in Deiner Stadt sind und ob die was taugen, dann ruf halt mal im Kölner oder Frankfurter Arbeitslosenzentrum an, die wissen sicher Adressen in anderen Städten.

    Ansonsten habe ich so einiges nicht verstanden, in deinem Kommentar, diese Sache mit den 200 €, ist das ein 1-Euro-JOb und wieso dann von einer Zeitarbeitsfirma? Ansonsten ist ein Monatsgehalt von 200 Euro mit Sicherheit rechtswidrig, bzw. ich meine mich zu erinnern, dass es da mal was gab.

    Wie auch immer, informiere Dich und wehre Dich, was andere bleibt dir nicht. Und eines noch, die Sachbearbeiter bei der ARGE haben meist keine Ahnung, also musst du für dich informiert sein.

  5. Ich würde gerne mal wissen ob es wirklich möglich wäre mit den Menschenrechten vor Gericht etwas zu erreichen wenn einem das ALG II gestrichen wird,denn ich bin momentan in einer Maßnahme,wenn man aus dieser rausfliegt,das einem dann das ALG II 100% gestrichen wird,was dann zur Folge hätte das man auf der Straße sitzt.Was ich nämlich wirklich sehr krass finde,denn es gibt halt einfach Leute die nicht so sind wie es die Gesellschaft verlangt,aber diese Leute sollten doch das gleiche Recht auf ALG II haben wie Leute die sich „benehmen“ können.Denn laut den Menschenrechten sollte ja jeder gleich behandelt werden.

  6. Leider sind die Deutschen das beschissenste Volk, das schon immer seine Herren liebt-von Fritz dem Gro0en Folterknecht über IHN bis Schröder, Clemens und Münneferring

  7. Sorry,
    Habe Url korrigiert

    H J Rickers

  8. Mayk Neuleib

    Hallo liebe Mitbürger,

    es ist gut und auch wichtig sich in Foren, Portalen oder sonstigen Medien zu verständigen. ABER !!! Wenn die Zeit reif ist ( und das ist sie allemal) DANN MUSS MAN HANDELN !!!!
    Lasst und den Widerstand organisieren und gehen wir auf die

  9. Hallo,
    Ihr redet hier von Würde und Menschenrechten .Was ist das? HarzI
    ist wirklich Menschenunwürdig.Ebenso die 1,.€ Jobs.Kurz gesagt zum sterben zuviel und zum Leben zu wenig. Unsere Abgeordneten müssten mal 1Jahr von HarzIV leben und von KEINER Seite andere Zuwendungen erhalten .Das wäre mein gößter Wunsch.Aber mit HarzIV erfüllen sich leider keine Wünsche mehr. Gruß Uwe

  10. ich muss ein euro arbeiten habe denn arbeit angetreten und habe eine alagi gehgen baustoffe und musste in kranken auf habe keine luft mehr gericht. aber die schicken mich wider da hin zu arbeit
    ich bettel bei arge um fresezung arber die sarten nein. ich muss das erst nach weisen das ich eine arlargi habe aber ich kann das nicht nach weisen weil das mit der lunge zu tuhen hat.
    die wollen es nicht verstehen meine frau ist auch sehr krang und muss auch auf sie auf passen.
    und muss mich um denn haus halt kümmern und meine zwei kindern die können sich nicht alleine kümmern das intresirt auch keinen und ich bin der glackt meierte
    scheiss schick sall.

  11. ingrid graeper

    mein mann und ich haben uns seit4 jahren getrennt–ich bekomme hartz4—mein mann ist sehr krank geworden—darf ich zu ihm ziehen und ihn eine stütze sein—ohne das ich mein geld verliere

  12. Hallo,

    super Block! Ich kann aus ganz sicherer Quelle fast alles bestätigen, was Sie schreiben. Allerding ist die Aussage, dass Hartz4-Empfänger erst ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen, um Leistungen zu empfangen, nicht ganz richtig. Jedem ALG2-Empfänger steht ein gewisser nicht ganz unerheblicher Freibetrag für Ersparnisse zu.

    Ein Tipp für alle, die wenig Geld für Bewerbungen haben: Alles einmal einscannen und Online-Bewerbungen versenden! Ist sehr viel preiswerter!

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